Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit
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Hallo,
in Niedersachsen (und wahrscheinlich auch in anderen Bundesländern) ist aufgrund der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht für alle Hunde vom 01.04. bis 15.07. einzuhalten. Was mich nun interessiert: Gilt dies nur für Wald- und Forstgebiete oder grundsätzlich auf allen öffenltichen Geländen (also auch Straßen, Parkplätzen, Wohngebieten, etc.)? ich habe hierüber nichts ergooglen können.
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Hi
hast du hier Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Hallo Nabadaishi,
diese Frage aber ich mir auch letztens gestellt!
Ich habe in einer Pressemitteilung die sich auf Oldenburg bezieht folgendes gelesen: Hunde können somit im genannten Zeitraum lediglich auf dem eigenen Grundstück des Halters und unter Aufsicht auf versiegelten Flächen von der Leine genommen werden.Quelle: http://www.oldenburg.de/stadto…&no_cache=1&reportId=7954
Sind versiegelte Flächen denn Straßen, Parkplätze und Wohngebiete?
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Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung verpflichtet jeden Hundehalter, Hunde in der freien Landschaft und im Wald im oben genannten Zeitraum anzuleinen“
Tja, was ist die freie Landschaft? Bissi ungenau ist das Gesetz ja schon...
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Tja, alle Jahre wieder. Parkplätze etc. sind versiegelt. In manchen Städten gilt Umbauung. Normalerweise sollte die jeweilige Stadt / Gemeinde über das OA rausgeben, welche Flächen dem Leinenzwang nicht unterliegen, weil die Straßen mit Hauseingägngen ja auch wieder mit Leinenzwang belegt sind. Es ist aber in vielen Städten wie hier in Osnabrück. Es gibt laut Stadt und deren Flyer eine Freilaufwiese (ca. 50m Grünstreifen von 5 m Breite neben einer Straße) direkt vor Privatgärten) nur ein Privatgelände, auf dem aber der Eigentümer Hunde nur an der Leine duldet (Klinikgelände).
Schaut mal im Internet auf euren Stadtseiten oder mailt / schreibt das OA an - die helfen oft weiter. Sollten keine Freilaufflächen vorhanden sein, erübrigt sich mancher Strafzettel unter Verweis auf das Tierschutzgesetz, das ja Bundesgesetz ist und einem Hund Freilauf zusichert. Hat zumindest bei uns vor einem Jahr geklappt.
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Hallo,
wohne in Goslar und habe beim OA genau nachgefragt...:
"Freie Flächen" sind solche Flächen, die nicht durch Bebauung umschlossen sind. Dazu gehören Straßen und Gebäude.
Also dürfen Hunde in Parkanlagen, wo rechts ne Straße ist und links Häuser frei laufen. Auch auf einem Parkplatz, der auf der einen Seite nen Zaun hat und auf der anderen nen Bürgersteig, darf der Hund frei laufen.
Befinde ich mich auf freiem, unerschlossenen Feld, gehört der Hund an die Leine.
Liebe Grüße
BETTY und Ronja
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