Sachsen: Gassigänger für Listenhund - was beachten?
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Hallo,
ich würde mich gerne auf eine Anzeige melden bei jemandem, der einen Gassigänger für seinen Hund sucht. Jetzt sieht der Hund aber auf dem Foto aus wie ein American Staffordshire Terrier. Ich kenn mich da nun rechtlich überhaupt nicht aus und es war auch ein rechtes Wirrwarr, zu versuchen, danach zu googeln. Ich hoffe, dass sich bei euch hier jemand besser auskennt:
Gibt es in Sachsen überhaupt als "gefährlich" eingestufte Hunderassen? Was muss man beachten, wenn man damit Gassi gehen will? Maulkorb-/ Leinenpflicht? Sachkundenachweis? Muss ich einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung oder ähnlich dabeihaben? Wenn der Besitzer behaupten würde, der Hund wäre ein Mischling o.ä. und nicht als gefährlich eingestuft, wie könnte er mir das nachweisen, damit ich nicht im Zweifelsfall Probleme bekomme? Muss ich sonst noch etwas beachten?Wie gesagt, meine Fragen beziehen sich auf das Bundesland Sachsen.
Bitte nicht falsch verstehen, ich habe keine Vorurteile o.ä. gegen Listenhunde, will nur einfach keine Schwierigkeiten bekommen. Wenn möglich, würde ich aber wirklich gern mit ihm rausgehen, würde evtl. sogar einen Sachkundenachweis dafür ablegen.
Ich kann leider den Besitzer nicht persönlich fragen, da ich seine Kontaktdaten erst bei erfolgreicher Vermittlung bekomme und dafür müsste ich bei dieser Jobbörse eine Vermittlungsgebühr bezahlen. Davon mal abgesehen würde ich aber den Aussagen des Besitzers auch nicht blind vertrauen wollen, sondern will schon selbst vorher informiert sein.
Vielen Dank im Voraus!
Unilein
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- Vor einem Moment
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Hi.
Hier solltest du alle Informationen finden:
http://www.polizei.sachsen.de/zentral/dokume…blattXHunde.pdflg, Katja
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Naja, so richtig hilft mir das ehrlich gesagt noch nicht weiter. Ich tu mich damit vielleicht auch schwer, solche juristischen Texte zu verstehen. Also auf dem Blatt http://www.polizei.sachsen.de/zentral/dokume…fHundG_2003.pdf steht, dass 3 Rassen als gefährlich gelten. Diese Vermutung auf Gefährlichkeit kann im Einzelnen widerlegt werden. Damit ist dann wahrscheinlich der Wesenstest gemeint. Was das aber bedeutet, wenn ein Hund den Wesenstest bestanden hat, ist mir nicht ganz klar. Ist er dann (vor dem Gesetz) genau so ein Hund wie jeder andere? Wie spielt da der Sachkundenachweis mit rein?
Es gibt zwar in dieser Verordnung einen Punkt Sachkunde, aber da steht nicht, in welchem Fall man die braucht. Da steht nur, wie diese Sachkunde überprüft wird. Ob man den Sachkundenachweis aber nun bloß braucht, wenn man Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes ist oder auch, wenn der Hund erfolgreich den Wesenstest bestanden hat, kann ich da nicht finden. Und schon gar nicht die Antwort, ob nur der Halter eines Hundes den Sachkundenachweis braucht oder jeder, der mit dem Hund Gassi gehen will.
Dann scheint es ja noch so zu sein, dass der Sachkundenachweis abhängig ist von dem Hund, um den es geht? Muss ich dann mit jedem Listenhund, mit dem ich je spazieren gehen will, einen Sachkundenachweis ablegen? Ich dachte, bei dem Sachkundenachweis ginge es darum, wie sachkundig ICH bin? Wa hat denn das mit dem hund zu tun? Und wieso gibt es dann noch den Wesenstest, wenn der Hund bei beidem mitmachen muss?
Das ist alles ganz schön kompliziert
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Deshalb hab ich ja das Infoblatt verlinkt, das ist verständlicher.
Sachkundenachweis braucht der Halter um den Hund besitzen zu dürfen.
Wesenstest braucht der Hund um der maulkorb- und leinenpflicht zu entkommen (nach dem Wesenstest ist er, soweit ich verstanden habe, kein gefährlicher Hund mehr).Zum gassi gehen:
"(2) Der Halter darf die Führung eines gefährlichen Hundes außerhalb seines befriedeten
Besitztums nur Personen überlassen, die nach Alter sowie körperlicher und geistiger
Verfassung zur Führung eines gefährlichen Hundes in der Lage sind."Meine Interpretation: 18 jahre alt und nicht vorbestraft.
Wenn du ganz sicher sein willst, kannst du aber einfach mal bei der Polizei anfragen, normalerweise sind die da recht hilfsbereit.
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okay, danke dir! Den Satz hatte ich alleine nicht gefunden
Das hilft mir weiter! ;-)
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Ist das normal, das man bei der Jobbörse Geld bezahlen muss, um Auskunft zu bekommen?
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hallo,
ich denke, den sachkundenachweis müßtest du haben, um einen listenhund führen zu dürfen.gruß marion
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