Tierschutzvertrag - Rücknahmerecht

  • Hallo :headbash: an Alle!


    Ich habe folgendes Problem, welches ich jetzt auf die Fakten beschränke, um nicht zu weit auszuholen: Habe einen Welpen am 7. Januar mit Tierschutzvertrag gegen Schutzgebühr von Euro 150,00 verkauft. In dem Vertrag heißt es: "Der bisherige Eigentümer behält sich ein Rücknahmerecht vor, wenn das Tier nicht mehr bei seinem neuen Eigentümer bleiben kann." Und weiter: "Gezahlte Schutzgebühren und Aufwandentschädigungen an den bisherigen Eigentümer sind bei Rückgabe des Tieres nicht rückzahlbar."


    Jetzt wurde mir von den neuen Eigentümern mitgeteilt, dass sie den Hund leider abgeben müssen, da er für ihre kranke Hündin zu dominant ist. U. a. springt er ihr beim Spielen und Toben immer auf den Rücken, der seit einem Unfall "kaputt" ist, auch beißt er sie vom Futter weg, so dass die Hündin schon 3 Kg abgenommen habe.


    Am Freitag habe ich den Hund abgeholt. Da wir uns bisher immer gut mit den neuen Eigentümern verstanden haben, habe ich trotz der Klauseln im Vertrag die Zahlung von Euro 80,00 (alsu gut die Hälfte) angeboten. Sie war damit einverstanden, ich nahm den Hund mit.


    Kaum zu Hause, bekomme ich einen Anruf vom Ehemann, der mit den Euro 80,00 überhaupt nicht einverstanden ist. O-Ton: "Wir haben ihn schließlich stubenrein gemacht und durchgefüttert", "Im Internet kann ich ihn schließlich auch verkaufen, da kriege ich die Euro 150,00". Auf meinen Hinweis auf den Vertrag und dass die Euro 80,00 von mir ja eigentlich ein Entgegenkommen sind, war er nicht einverstanden und sagte, er würde dann den Hund wieder abholen. Da wir uns zwar sehr gut verstanden haben, andererseits auch keinen Ärger wollten, hat er den Hund wieder abgeholt. Ach ja, zwischendurch hat er gesagt, er möchte mind. Euro 100,00.


    Jetzt gehen die nicht mehr ans Telefon und rufen auch nicht mehr zurück (habe auf AB gesprochen), obwohl ich mich mit Euro 100,00 einverstanden erklärt habe.


    Hat jemand Erfahrungen bzw. weiß jemand, was ich tun kann?


    DANKE und viele Grüße aus Bremerhaven

  • Oh man.....
    Ich hätte den Welpen -ohne Geld zu zahlen- abgeholt und auch nicht wieder rausgegeben.Schließlich ist es vertraglich geregelt.


    Das einzigste was du tun kannst ist hinfahren nochmals persönlich das Gespräch suchen und den Kleinen mit gut Glück wiederholen,ansonsten bleibt dir nur der rechtliche Weg.Und der ist ehr unsicher im Ausgang.

  • Zitat

    Vertrag ist Vertrag, da gibts nix dran zu rütteln. Warum du 80 Euro gezahlt hast, ist mir schleierhaft...


    mir auch, tut mir leid aber das verstehe ich jetzt auch nicht....
    ich hätte den Hund auch nicht wieder rausgegeben......wer weiß wo der Hund jetzt hinkommt.....

  • Ich denke der Kleine ist schon woanders...und wenn die TS ihn nicht gechipt hat oder irgendwie registriert hat,wars das dann auch für sie....
    Rein rechtlich hat sie bei neuen Besitzern nämlich keine Handhabe mehr.

  • Nein, ich habe die Euro 80,00 noch nicht gezahlt, das habe ich im Laufe des Gesprächs angeboten (aus "Freundschaft" und "gutem Willen").
    Ok, ich sage Euch, warum ich ihn wieder rausgegeben habe (ich wollte keine Vorurteile "schüren"): Er ist anscheinend nicht deutschstämmig (woher, weiß ich nicht) und ich habe dann die Überlegung gehabt, wenn ich sage "verklag mich doch", dann wäre ich meines Lebens nicht mehr froh. Was jetzt wiederum nicht heißen soll, dass dies nur von Nichtdeutschen kommt, sicher kann man sich da nie sein.


    Meint Ihr denn, ich habe das Recht (keine Rechtsberatung, sondern nur Eure Meinung), ihn da rauszuholen? Ich bin schon am Überlegen, ob ich morgen zum Amtsgericht fahre und mir ne einstweilige Verfügung hole...


    Ach ja, beim zweiten Gespräch, bevor er Sam wieder abholte, kam dann noch der Spruch "zur Not gehen wir eben mit ihm zur Hundeschule", damit meinte er dann wohl, um die Probleme in den Griff zu kriegen (wobe ich der Meinung bin, bei vernünftiger Erziehung wären diese Probleme gar nicht aufgetreten).

  • Fahr hin und rede persönlich mit den Menschen,eine einstweilige Verfügung wirst du nicht erwirken können das Hunde vorm Staat immer noch als Sache gelten.


    Die rechtliche Geschichte würd ich erst anlaufen lassen wenn garnichts mehr geht.Und nur weil der Herr nicht deutsch ist hat er sich trotzdem an den Vertrag zu halten ;)

  • Ja, der Meinung bin ich auch, aber ohne dass ich ihm irgendwelches Geld "in den Rachen" schiebe, werde ich Sam mit Sicherheit nicht herausbekommen. Und wenn ich gegen seinen Willen sein Haus betrete und Sam da rausholen will, begehe ich Hausfriedensbruch.


    So ein Mist, einerseits denke ich, dass es für die Sicherheit meiner Familie richtig war, ihn rauszugeben (als er ihn abholte, hatte er noch sone Type dabei), andererseits denke ich, dass ich schön blöd war, ich hätte ihm ja auch mit der Polizei drohen können, wenn er sich nicht sofort vom Acker macht.


    Wie war das? Aus Fehlern lernt man? Leider n bisschen spät...

  • Zitat

    Nein, ich habe die Euro 80,00 noch nicht gezahlt, das habe ich im Laufe des Gesprächs angeboten (aus "Freundschaft" und "gutem Willen").
    Ok, ich sage Euch, warum ich ihn wieder rausgegeben habe (ich wollte keine Vorurteile "schüren"): Er ist anscheinend nicht deutschstämmig (woher, weiß ich nicht) und ich habe dann die Überlegung gehabt, wenn ich sage "verklag mich doch", dann wäre ich meines Lebens nicht mehr froh. Was jetzt wiederum nicht heißen soll, dass dies nur von Nichtdeutschen kommt, sicher kann man sich da nie sein.


    Dazu kann ich nichts sagen außer: :headbash: :headbash: :headbash:



    Zitat

    Meint Ihr denn, ich habe das Recht (keine Rechtsberatung, sondern nur Eure Meinung), ihn da rauszuholen? Ich bin schon am Überlegen, ob ich morgen zum Amtsgericht fahre und mir ne einstweilige Verfügung hole...


    Ich meine, dass du keinerlei Recht hast überhaupt Sorge für einen Welpen zu tragen da du dazu offensichtlich nicht in der Lage ist. Wie lange war der Hund denn dann bei dir?
    Da wird der Welpe ja direkt schon zum Wanderpokal!


    Zitat

    Ach ja, beim zweiten Gespräch, bevor er Sam wieder abholte, kam dann noch der Spruch "zur Not gehen wir eben mit ihm zur Hundeschule", damit meinte er dann wohl, um die Probleme in den Griff zu kriegen (wobe ich der Meinung bin, bei vernünftiger Erziehung wären diese Probleme gar nicht aufgetreten).


    Du solltest froh sein, dass du Besitzer gefunden hast, die sich um den Hund auch wirklich kümmern wollen.
    Natürlich wäre das Problem vielleicht nicht aufgetreten, wenn die Leute früher mit der Erziehung angefangen hätten, aber wenn sie sogar sagen, dass sie daran arbeiten würden? Kein Mensch ist als Hundespezialist auf die Welt gekommen.
    Was meinst du wo der Welpe ist wenn sie ihn jetzt weiter verkauft haben... Durch die Aktion hast du wohl jegliche Einflussnahme auf das Wohl des Tieres verloren.

  • Wie gesagt,pack 100 Ocken ein,fahr hin und rede ganz ruhig mit ihnen,poche auf den Vertrag und erst am Ende biete ihnen 80 Euro...und wenn dann immer noch nix kommt machste dein letztes Gebot mit 100 Euro und Schluß ist.
    Wenn sie das nicht annehmen kannst du garnicht wirklich viel machen.


    Ich hab einen meiner Welpen 2mal aus 2 verschiedenen Familien geholt,bin hingefahren,hab mir den Hund geschnappt.Denn Besitzern die entsprechenden Tackte erzählt (auf den Vertrag berufen) und bin dann gegangen...hab von beiden Familien nie wieder gehört...

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