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Anforderung von Abstammungsnachweis ?
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Hallo!
Einer meiner Shelties wurde von einem anderen Hund angegriffen und gebissen. Die Versicherung des anderen Hundehalters möchte nun eine Kopie der Abstammungsurkunde und des Kaufvertrages meines Hundes von mir haben.
Wir haben telefonisch nachgefragt für was das benötigt wird.Ihre Antwort war,das sie überprüfen wollen ob mein Hund reinrassig ist.
Was soll das
?Was hat Reinrassigkeit mit der Haftpflicht bei einem Beißvorfall zu tun?
Hat da jemand eine Idee? -
28. März 2010 um 11:07
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Anforderung von Abstammungsnachweis ? - Vor einem Moment
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Das verstehe ich auch nicht, denn es gibt genug Hunde die gar keinen Abstammungsnachweis oder Ahnentafel haben...

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Nee...das erschließt sich mir jetzt auch nicht...
Wenn es um Schadensersatz bei einem totgebissenen Hund geht, dann macht es natürlich einen Unterschied ob reinrassig (und teuer) oder Mischling...aber bei euch wird es ja wohl nur um die tierärztlichen Kosten durch Verletzungen gehen...da weiß ich jetzt wirklich nicht wofür die diese Infos brauchen...
Aber vielleicht kann das ja jemand anders aufklären... -
Seit wann denn das? Das einzige, was ich mir vorstellen könnte, ist das bei einem zur Zucht zugelassenen Hund was anderes gemacht wird (Zahn nicht ziehen, sondern Krone drauf o.ä.). Aber die normale Versorgung ist doch bei jedem Hund gleich!?
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Ich mußte ja den Vorfall der Versicherung schildern.Hab geschrieben das ich mit zwei Hunden unterwegs war.Hab dahinter in Klammern -Shelties-.geschrieben.Bei der Bißverletzung handelt es sich um drei durchgebissene Knochen der linken hinteren Mittelhand.
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Ok, da dürfte die Behandlung beim TA ja die gleiche sein, wie bei einem Mix

Ich würd denen wohl sagen, dass ich die Abstammungsnachweise nicht einfach so rausgebe und den Rest über die Versicherungen laufen lassen..
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Es wurde außerdem noch nachgefragt wie lange die Behandlung noch dauert und was da noch für Kosten entstehen.Diese Fragen kann ich sowieso nicht beantworten,bin kein Tierarzt!Komplikationen mit der Wundheilung haben wir eh schon.Ist es etwa möglich das die Versicherung in der Höhe der Kostenerstattung zwischen Reinrassigkeit und Mix Unterschiede macht?
Das wäre ja,meiner Meinung nach,absolut unfair.
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