Rechtsfrage nach Hundestreit

  • ANZEIGE:
    Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
  • Zitat


    wenn du jetzt auf dein hartz IV bestehen möchtest, dann hättest du dich vorher informieren sollen und sowas einplanen, darauf kannst du dich nicht ausruhen!

    löl - ne ausruhen will ich mich nicht darauf. war nur ein hinweis warum ich noch nicht mit meinem hund bislang beim doc war. Um mal eben 30-40 euro für sowas abzulöhnen.
    Deswegen frag ich hier ja um mich darüber zu informieren und die nötigen schritte zu tun.

  • Zitat

    Hat sie dich denn schon gefunden?
    Du kannst ja auch warten, ob sie dich noch mal anspricht. Und dann fragen, wie es mit MK-Pflicht bei ihrem Pit aussieht und Wesenstest. Ob sie danach auch noch das Geld für den TA will?
    Also eine Art außergerichtliche Einigung erzielen :smile:

    Hättest du eigentlich Zeugen aus dem Park für den Vorfall? (ZB HH der Doggenhündin, die Auslöser war)

    Und behalt die Stellen bei deiner Hündin gut im Auge, können böse Abzesse draus werden, weil die Zähne tief gehen, es aber nicht gefährlich aussieht.

    joa -danke für den hinweis.
    Aber das ist ja auch schon wieder fast ne erpressung.
    Und ich will eigentlich nicht mit der gleichen negativen art und weise auflaufen wie die gegenpartei.

    die andere HH von der deutschen dogge war damit beschäftigt ihren hund einzufangen und hat nicht gesehen wer angefangen hat.

  • Es ist egal ob dein Hund sich verteidigt hat oder nicht, wenn er beißt dann muss deine Versicherung zahlen.

    Es ist auch egal ob der andere Hund angefangen hat oder nicht. Da ihr Hund auch gebissen hat muss ihre Versicherung auch zahlen.

    Und wenn man geschlagen wird oder getreten oder sonst was dann darf man auch zurück schlagen wenn man keine andere Möglichkeit hat. Und das zählt dann auch als Notwehr. Man sollte immer nur das geringst Mögliche Mittel einsetzten um den Schaden abzuwenden. Wenn es mit festhalten, reden nicht geht ist ein Schlag auch ok.

    Aber wieso muss dann gelich wieder das Beispiel mit dem Kind kommen.
    Das ist doch überhaupt nicht gesagt, dass der Hund ein Kind anfällt.

    Lg
    Sacco

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!