Die Beweislast liegt immer beim Anspruchsteller. Voellig egal in welchem Bereich!
Ja, habe auch nichts anderes behauptet.
Ich schrieb 'Patient' der Fachausdruck heißt 'Patientenbesitzer' und bezieht sich speziell
auf diesen Fall. Ändert ja nichts an meiner Aussage.
'Anspruchsteller' zu wählen, fand ich nicht zwingend nötig.