Das Hüten eines Hundes durch Dritte ist mitversichert, wenn es nicht gewerbsmäßig ausgeführt wird.Wir haben unseren Hund bei der D*VK versichert. Die Nachbarstochter (13 Jahre) möchte sich gerne ein paar Euro dazuverdienen und Mittags mit unserem Hund Gassi gehen. Meine Freundin und ich haben im Prinzip nichts dagegen, dennoch stört uns ein Passus in den Versicherungsbedingungen:
"Das Hüten eines Hundes durch Dritte ist mitversichert, wenn es nicht gewerbsmäßig ausgeführt wird."
Wo beginnt die "gewerbsmäßige Ausführung" eines Hundes? Wir würden unserer Nachbarstochter ca. 120€ / Monat für 12 Gassirunden (pro Runde ca. 1 Stunde) pro Monat zahlen. Spielt außerdem das Alter eine Rolle?
LG,
Gerrit