Bundeskabinett beschließt Tierschutzreform
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Ganz passend zum Thema Der VDH und die Qualzuchten
hat das Bundeskabinett eine Tierschutzreform beschlossen!
Dort wurde unter anderem festgehalten, dass Qualzuchten künftig nicht mehr auf Ausstellungen gezeigt werden dürfen. Nicht unbedingt das Non plus ultra, aber ein guter Anfang :2thumbs:Auch Zirkustiere, Ferkelkastration und Brandzeichen sind Thema:
- Vor einem Moment
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So lange die Zustaendigen es nicht auf die Reihe bekommen das bestehende TS Gesetz durchzusetzen, habe ich wenig Hoffnung dass dieses Gesetz etwas bringt.
Und mal ehrlich, keine Ferkelkastrationen mehr ohne Narkose ab 2017...Das ist doch mehr Schein als Sein.
Aber man soll die Hoffnung ja nie aufgeben... -
Zitat
Und mal ehrlich, keine Ferkelkastrationen mehr ohne Narkose ab 2017...Das ist doch mehr Schein als Sein.

Ich denke man kann nicht erwarten, dass Sachen die Jahrzehnte oder weiß wie lange schon schief gelaufen sind, von heute auf morgen zu ändern sind.Den genauen Entwurf gibts übrigens hier:
http://www.bulldogge.de/TierSchG-e1211.pdfZitatAlles anzeigenDas in Absatz 3 neu eingeführte Ausstellungsverbot umfasst sowohl Tiere, die entgegen dem
Qualzuchtverbot gezüchtet oder verändert worden sind, als auch solche, die
Qualzuchtmerkmale aufweisen, ohne dass diese gezielt herausgezüchtet worden sind. Durch
das Verbot entfällt der Zuchtanreiz, Tiere, die Qualzuchtmerkmale aufweisen oder, obwohl
sie entgegen dem Qualzuchtverbot gezüchtet oder verändert worden sind, zufällig nicht
aufweisen, ausstellen und dabei gegebenenfalls auch Preise gewinnen zu können. Gleichzeitig
soll verhindert werden, dass diese Tiere von einem Publikum wahrgenommen werden und
dadurch die Nachfrage nach ihnen steigt. Von dem Ausstellungsverbot erfasst werden auch
Tiere, die nach Deutschland verbracht oder eingeführt worden sind und Qualzuchtmerkmale
aufweisen. -
da hab ich mal eine dumme frage..wildtiere bei zirkussen...meinen die herrschaften damit tiere,die vorher frei gelebt haben oder generell tiger usw?
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Nun ja.. Wir haben ja den § 11b des Tierschutzgesetzes und das interessiert wen? Genau..fast keinen. Würde es interessieren und auch mal danach gehandelt werden, wären Qualzuchten nicht/kaum möglich.
Ich finde die Idee zwar gut, aber mehr auch nicht. Wir haben ja eben bereits ein Gesetz, welches Qualzuchten verbietet und was es bringt, kann man ja sehen.
Aber hauptsache mal eine Reform..
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Zitat
Ich denke man kann nicht erwarten, dass Sachen die Jahrzehnte oder weiß wie lange schon schief gelaufen sind, von heute auf morgen zu ändern sind.Den genauen Entwurf gibts übrigens hier:
http://www.bulldogge.de/TierSchG-e1211.pdf
Doch, ehrlich gesagt erwarte ich das wenn ein Gesetz in Kraft tritt es auch zeitnah durchgesetzt wird und nicht erst 5 Jahre spaeter.
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