Hallo Leute,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Ein bekannter sagte mir, dass unser Hund in Niedersachsen während der brut- und Setzzeit an der kurzen Leine (1,50m) laufen muss und nichtmal an die Schlepp darf.
Stimmt das?
Im Gesetz steht nur, dass der Hund an der Leine geführt werden muss. Und dort steht keine Länge.
Der Leinenzwang bei uns in der Innenstadt heißt auch, dass die leine nur 1,50m sein darf, aber das steht auch so in der Verordnung. Zum Leinenzwang in der Brut-und Setzzeit finde ich nichts.
danke schonmal,
Juno