leinenzwang Brut-Setzzeit / Länge der Leine

  • Hallo Leute,


    vielleicht kann mir jemand helfen.


    Ein bekannter sagte mir, dass unser Hund in Niedersachsen während der brut- und Setzzeit an der kurzen Leine (1,50m) laufen muss und nichtmal an die Schlepp darf.


    Stimmt das?



    Im Gesetz steht nur, dass der Hund an der Leine geführt werden muss. Und dort steht keine Länge.


    Der Leinenzwang bei uns in der Innenstadt heißt auch, dass die leine nur 1,50m sein darf, aber das steht auch so in der Verordnung. Zum Leinenzwang in der Brut-und Setzzeit finde ich nichts.


    danke schonmal,


    Juno

  • Also ich führe meinen Hund auch an der Schleppleine. Unsere Gemeinde hat da keine Länge angegeben.
    Und dreieinhalb Monate nur mit ner 1,5 Meter Leine spazieren zu gehen, da kriegen Hundi und ich ja nen Knall....

  • Nicht daß ich wüßte - ich benutze in Niedersachsen auch zehn bis fünfzehn Meter Leinenlänge (allerdings nicht schleppend, sondern in der Hand geführt) und habe deshalb noch nie Probleme gehabt.

  • Ich bin zwar aus NRW, aber wir haben ja nun auch Leinenzwang an zig Orten und nur für wenige Fälle definierte Leinenlängen.
    Bei uns gilt der Grundsatz, die Leine muss ihren Zweck erfüllen.
    Also an Orten mit sehr viel Publikumsverkehr, wie die Zugänge zu U-Bahnen, da sind 1,50m das Maximum, eine ausrollende Flexi ist bereits verboten.
    Also zählt der gesunde Menschenverstand. An manchen Orten ist eine kurze Leine richtig, an anderen darf sie länger sein.
    Für die Brut- und Setzzeit sagt mein hoffentlich gesunder Menschenverstand, dass der Hund nicht in Unterholz kommen soll und der Radius auch nicht so riesig sein sollte, dass dem Wild ein freilaufender Hund vorgegaukelt wird, der es dann unnötig beunruhigt. Also sollten handelsübliche Flexileinen ok sein, die gehen bis 8m. Also sollte auch ein 10 Meter Schlepp gehen.



    LG
    das Schnauzermädel

  • Das stimmt. Bei uns auf der Stadt Osnabrückseite steht folgendes:


    Gilt ein Leinenzwang, muss der Hund mit einer biss- oder reißfesten Leine, die nicht länger als 1,50 Meter sein darf, angeleint sein.


    Ich denke, das wird überall gleich sein.

  • Ist ja seltsam. Das erste Mal wo ich von einer 1,5m Leine gehört habe war, als mir die Amts-TÄ den Leinenzwang für Listenhunde erklärte.
    Bisher dachte ich wenn es heißt Leinenzwang (in irgendwelchen Parks) könnte mir keiner vorschreiben ob ich eine Flexi benutzen darf oder nicht. (mit einem normalen Hund)
    Bzw bin im Wald immer mit einer Schlepp mkit der Kleinen unterwegs (12 m etwa, selber gekürzt) und dachte jetzt nicht, dass sie in dem Radius jemanden stören kann, lasse sie allerdings auch nie vom Weg runter.
    Aber Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht, habe ich wohl bisher Glück gehabt keinem schlecht gelaunten Förster oder OA begegnet zu sein.

  • Moin,


    irgendwie werden hier Äpfel und Birnen verglichen.


    Der Leinenzwang in der Brut- und Setzzeit gilt für Waldflächen und freie Landschaft (§2)


    http://www.recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg.htm#p2


    In diesem Gesetztestext habe ich keinen Hinweis auf die Länge einer Leine gefunden.


    Wenn eine Stadt / Gemeinde etc. eine eigene Regelung aufstellt und das mit einem Gesetz absichert, gilt das.


    Ein Beispiel.


    Die Stadt Sowieso hat ein Gesetz, Hunde gehören immer an eine max. 1,5 Meter Leine. Außerhalb der Stadt Sowieso kann der Hund frei laufen (außer die Wald- und Landschaftsordnung sagt was anderes).

  • Ich habe da noch eine Frage.... Ab wann fängt denn die Brut- und Setzzeit an? Und in welchen Geländen gilt diese Zeit? (Ausgenommen von Wald und Wildwiesen) Kann ich dann meinen Hund nicht mehr frei laufen lassen?


    Ich muss nämlich gestehen, dass ich mich in diesem Thema gaaar nicht auskenne - und nun der erste Frühling mit meinem Wauz ansteht...

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