Alles anzeigen$32 StGB
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Stimmt wohl, aber bitte denkt die Sache auch zu Ende!
Es heißt, eine "Tat", die durch Notwehr geboten ist, das heißt, ihr seid im ersten Moment der "Täter" und müsst erst mal beweisen, dass es Notwehr/Nothilfe war. Und wegen sowas wie einem aufdringlichen Hund (auch wenn es ohne Ende lästig ist), gibt euch garantiert kein Richter das Recht auf Notwehr.
Weggehen ist immer besser! Am besten gar nicht diskutieren und nix hochschaukeln lassen. Wir Kampfsportler sagen immer "Der beste Kampf ist der, der nie stattgefunden hat."
Das stimmt zwar, aber wenn ein Jagdhund meinen Hund fixiert und auf ihn zuschleicht mit Bürste auf dem Rücken, während der Besitzer fröhlich sagt „der tut nix“ drehe ich dem Hund sicher nicht den Rücken zu um wegzugehen. In der Hoffnung, dass der Besitzer vielleicht Rechut hat und sich der Hund dann nicht von hinten auf uns stürzt.
Und nochmal: Spray ist zur HUNDEabwehr, nicht gegen den Menschen! Und ich glaube nicht, dass ich irgendwie Ärger bekommen würde wenn ich in einem öffentlichen Park einen freilaufenden Hund abwehre. Weiß man natürlich nie, und ich will dem Hund ja auch gar nicht wehtun (er kann ja nix dafür), aber ich will auch nicht, dass mein kleiner Gassihund zerlegt wird, nur weil jemand seinen Hund nicht anleint und von dessen unerschütterlicher Gutmütigkeit überzeugt ist, wenn der dann so eine Körpersprache zeigt 🤷♀️