Falsch, das darf der Arbeitgeber festlegen, wie er möchte. Bei meinem letzten AG mussten die Hunde bei einer von zwei Hundeschulen geprüft werden, mit denen der AG das ausgehandelt hatte. Hierbei berief der AG sich auf seine Fürsorgepflicht für die dort lebenden Menschen. Darüber hinausgehende Ausbildungen wurden anerkannt, mussten aber bescheinigt werden. Weiterhin Vorlage Impfpass, einmal im Jahr eine Bescheinigung des TA, dass der Hund gesund und parasitenfrei ist. Ach ja und Versicherung natürlich. Ich glaube, das wars.
Naja das Gesundheitsding haben wir ja, Versicherung auch. Naja mal schauen... wir haben erst zum Ende des Monats einen Termin mit einer Trainerin ![]()
Und wie gesagt, ich versteh schon den Sinn dahinter und es ist ja auch nicht so das ichs nicht machen will, aber es besteht ja (allgemein gesprochen) dennoch keine Garantie dass der Hund hört nur weil er in der HuSchu war. Es ist davon auszugehen, ja...
Ich meine das ich meinen Hund nicht mitnehme wenn er null hört und Rotzfrech ist, ist für MICH selbstverständlich. Aber ja....
Hab ich hier auch schon anders erlebt und das vom Führungspersonal ![]()