Außerdem verstößt der Halter soweit ich weiß gegen kein Gesetz
Öh, doch.
Zum einen gegen die Leinenpflicht in innerstädtischen Gebieten (gibt sicher Ausnahmen), zum anderen ist man als Hundehalter dazu verpflichtet, zu jeder Zeit auf seinen Hund einwirken zu können. Und das kann ich nicht, wenn ich irgendwo auf der Wiese liege und mein Hund unbeaufsichtigt 150 m weiter rumstromert.
Kann man drehen, wie man will.
Hunde dürfen in Deutschland nicht unbeaufsichtigt auf öffentlichem Gelände herumlaufen. Auf Privatgelände, z. B. in meinem ausbruchsicher eingezäunten Garten, sieht das anders aus. Da lass ich meine zwei alten Damen auch mal für 20 Minuten alleine, wenn ich mit dem Rüden die Abendrunde drehe.
Abgesehen davon ist's mir schietegal, ob es ein Junghund oder ein Welpe ist: ich will fremde Hunde weder an mir noch an meinen Hunden haben. Schietegal, ob die nur 20 cm oder 80 cm groß sind/werden.
Selbst bei einem sonst "netten" Hund kann man was schiefgehen. Meine Große hat gestern z. B. einer Nachbarin in den Oberschenkel gezwickt, weil ich nicht aufgepasst habe. Zu meinem großen Glück war die Nachbarin verständnisvoll, weil sie selbst regelmäßig Hunde betreut.
Wäre das jemand gewesen, der Hunden gegenüber nicht so wohlgesonnen ist - joa, da hätte ich jetzt n Problem am Hals. Kann man sich natürlich frei- und mutwillig aufhalsen, in dem man seinen Hund einfach unbeaufsichtigt machen lässt.
Aber das is' halt einfach ganz große Scheiße. Wenns knallt, ist man im Zweifel selbst auch dran. Und das nicht nur mit ner popeligen Geldstrafe.