Meine Patentante war vor ein paar Jahren in ein großes Bauernhaus mit Wiesen, Stall und Scheune dran gezogen.
Sie hatten einen (wunderschönen) Leonbergerrüden gehabt der den Garten bewachen durfte. Der Garten war 1,80m hoch umzäunt und nur vom Haus aus erreichbar. Der Vorbesitzer des Hauses kam oft vorbei und wollte am liebsten jede Lebensentscheidung kontrollieren. Normalerweise klingelte er am Haus und wurde dann abgewiesen, da er dort halt nichts mehr zu bestimmen hatte.
Eines Tages kam es dazu, dass der Vorbesitzer wartete bis die Autos weg waren (Arbeit usw) und sich dann durch den Pferdestall (Schild mit für unbefugte verboten) durch die Futterküche und durch die Abstellkammer des Hauses die in den Garten führt gearbeitet hat, nur um zu sehen was sie mit „seinem“ Garten so tun. Es regnete strömend aber ihn störte es nicht. Er erkundete alle Veränderungen, bis er plötzlich einen knurrenden Leonberger hinter sich hatte. Daraufhin griff er sich eine Mistgabel die herum stand und wollte den Hund damit vertreiben.
Das ganze endete damit, dass der Leonberger ihn im strömenden Regen 6 Stunden an die Hauswand fesselte. (Was ich schon erstaunlich finde, da wir Hunde hatten die bei Bedrohung durchaus auch hätten beißen können).
Der Leonberger war übrigens mit Schild am Haus und am Zaun (an 3 Seiten ein Schild angebracht) angekündigt und bellte sowieso jeden an der sich zu sehr näherte.
In dem Fall sage auch ich, selber Schuld.
Da es in dem Eingangsbeitrag allerdings keinen anderen Weg zur Klingel gab, bin ich der Meinung, dass der Hund dann nicht so extrem wachen darf, dass der Besucher nicht mehr gehen kann.