Was das Bußgeld angeht ist ja alles gesagt
Der zweite Punkt wegen dem Hund, hast du dieses Verhalten selbst beobachtet oder nur durch Hörensagen anderer Halter.
Wenn du es selbst beobachtet hast, mach direkt nach dem Vorfall eine Meldung, das OA möchte Ort, Datum und Uhrzeit, anwesende Personen und Ablaufgerne wissen und da ist es sinnvoller sich direkt zu melden und nicht erst Zeitpunkt XY später. Wenn du jetzt eine Meldung machst was vor längerer Zeit war ist es für saß OA nicht schlimm (es sei denn es liegen andere Meldungen zu dem Hund vor) da ja Zwischenzeitlich nix passiert ist und wenn es nicht so schlimm sein kann weil sonst wäre es schon angezeigt worden
Hast du es nur vom Hörensagen anderer Halter, ja nun, da hast du keine Grundlage ausser den Betroffenen zu sagen das sie es melden sollen da es dich nicht betrifft