Hier (Niedersachsen) ist im Formular zur An-/Abmeldung auch nach Vorbesitzer bzw. Verbleib/Euthanasiebescheingung o.ä. gefragt.
Als mein letzter Hund eingeschläfert wurde, habe ich beim Amt gefragt, was gewesen wäre, wenn ich keine solche Bescheinigung hätte nachweisen können, weil der Hund z.B. zuhause verstorben wäre. Ich hätte dann eine Bescheinigung vom TA gebraucht, die nachweist, dass der Hund krank/altersschwach war - ansonsten hätte ich ihn nicht abmelden können und weiter Steuer bezahlt.
Auch habe ich gefragt, was denn wäre, wenn man bei Anmeldung keinen Vorbesitzer angeben kann. Antwort: Dann müsse man gerade bei Welpen nachweisen, dass der Hund aus Deutschland stammt, es kein Fundhund ist (wegen eventueller rechtmäßiger Eigentümer) und es müsse geklärt werden (damals erhöhte Steuer in meiner Gemeinde), ob es sich phänotypisch um einen Listenhund handelt. In Bremen wäre ich da entsprechend vorsichtig, wenn der Hund keine Papiere hat (aus denen dann aber ja der Vorbesitzer hervor ginge).