Wenn das Ganze nur ein "Unfall" - im Sinne von "der ist da versehentlich im Spiel mit den Zähnen langgeratsch" - gewesen wäre, dann wäre der Hund sicherlich nicht ins Tierheim gekommen und es würde nicht gegen den Halter ermittelt werden.
Ich gehe mal davon aus, dass da ja offensichtlich auch andere Personen anwesend gewesen sind und entsprechende Aussagen bei der Polizei gemacht haben.
Aber - es darf ja nicht sein, was nicht sein darf....ja - und das betrifft die Tatsache, dass ein Hund ein Kind gebissen hat!
Wenn ihr den Artikel mal in reisserischer Form lesen wollt, schaut euch dies an:
Hamburg hat neben Bayern zwar eines der schärfsten Hundegesetze Deutschlands, bei einem "Unfall" wird da aber kein Hund gleich eingezogen.
Bei einem "Unfall" wäre aber sicherlich auch kein Ohr halb abgerissen - Hunde sind nicht blöd und können ihren Biss dosieren.
Beispiel: Ich hatte beim Spielen mit Spielzeug durchaus schon das Pech, dass mein Finger versehentlich gelöchert wurde (=Unfall). Alle Hunde in den langen Jahren haben bei einem solchen Unfall aber sofort losgelassen (ihr Versehen bemerkt) und keiner hätte mir den Finger abgebissen.
Bei einem derart heftigen Biss, dass das Ohr "ab" ist, würde aber sicherlich auch nicht differenziert werden, ob der Hund aus "dem Nichts" angriff oder das Kind ihn geärgert hat. Die Konsequenzen für Hund und Hundehalter bleiben dieselben.