Beiträge von Big_D

    Es dürfte sich höchstwahrscheinlich um Papilomatose handeln. Die ist zwar relativ ungefährlich, aber sehr ansteckend. In der Regel bekommen es nur Junghunde bis 2 Jahre.


    Bei uns (Bielefeld) grassiert es auch gerade.

    Im Bereich Leopoldshöhe/Oerlinghausen/Ubbedissen sind in den letzten Tagen offensichtlich gezielt in den bekannten Gassigehgebieten Glasscherben gestreut worden. Menge, Anordnung und Mischung der Scherben lassen deutlich darauf schließen, daß hier nicht "zufällig" die eine oder andere Flasche zerschellte, sondern offensichtlich gezielt Hunde verletzt werden sollen.
    Im Fall einer Labradorhündin in Leopoldshöhe und eines Yorkshire-Terriers in Oerlinghausen hat es bereits Verletzungen gegeben, die tierärztlich versorgt werden mussten.
    Bitte achtet besonders auf Eure Tiere, sammelt eventuell gefundene Scherben zur Entsorgung ein und haltet die Augen offen !


    Quelle:http://www.tierheim-bielefeld.…/thread.php?threadid=1170

    In diesem Fall hättest Du wahrscheinlich auch bei 2 gegen 1 gute Karten. Denn ein Richter würde höchstwahrscheinlich Deiner Aussage mehr Gewicht zumessen und sie als glaubwürdiger erachten. Denn welches Interesse solltest du denn haben einen Fremden der Nötigung/Bedrohung zu bezichtigen?


    Wo ist die denn genau???? Würden sicher mit unserer Aisha auch mal hinkommen. (Ja, unser Hund heist wirklich Aisha :gut: :lol: )

    Zitat

    Hallo,
    ich komme aus Gütersloh. Wie gross sind eure Hunde denn? Ich hab nen sehr kleinen 6 Monate alten. Ist aber sehr lebendig und läuft viel. Hätte auch interesse an Hunde Bekanntschaften :bindafür: .


    Wir haben eine Bernersennhündin. 60cm und 47 kg :)

    Egal ob Privatbesitz oder nicht. Sein Verhalten erfüllt in jedem Fall den Straftatbestand der Nötigung. Daher Anzeige erstatten. Gerade bei Nötigungsfällen ist die Quote sehr hoch das der Anzeigensteller auch wirklich Recht bekommt. Diese ist aber keine verbindliche Rechtsauskunft sondern nur meine persönliche Einschätzung. Im Zweifelsfall RA hinzuziehen. (Hast Du eine Rechtschutzversicherung?)

    Sie sind bis 31.12.07 Mitglied des Vereins mit allen Rechten und Pflichten. Also auch mit uneingeschränktem Stimm- und (aktivem) Wahlrecht. Demzufolge müssen sie bei einer JHV bis einschliesslich 31.12.07 auch eingeladen werden. Im übrigen bin ich der Meinung das bei Rücktritt von 2 Vorstandsmitgliedern eine ausserordenlichte HV zwingend notwendig ist. Schliesslich müssen a) die neuen Vorstandsmitglieder wieder im Vereinsregister eingetragen werden können (dazu ist Protokoll der HV mit Wahlergebniss erforderlich) und der alte Vorstand muß ja noch entlastet werden, da er erst durch die Entlastung aus der Verantwortung ist. Rücktritt kann nur von der aktiven Vorstandsarbeit erfolgen aber nicht von der Verantwortung!