Beiträge von Javik

    Die DF-Regel sagt, dass alle Hunde ohne FCI-Papiere Mischlinge sind!:klugscheisser:

    Ich kenn mich da nicht aus, deshalb ist die Frage ernst gemeint.

    Laut Wikipedia hat die der russische Zuchtverband, der den FCI dort vertritt, den Biewer als Rasse anerkannt. Wenn man dann in Russland einen Welpen kaufen würde und Papiere von dort bekommt... wie wäre das denn dann? Rassehund oder Mischling, weil vom VdH nicht anerkannt? :tropf:

    Wahrscheinlich so ein Zwischending und käme darauf an was die genaue Situation ist bzw wozu die Frage gerade relevant ist.

    Ich persönlich würde einen Biewer mit FCI Papieren als reinrassig anerkennen, einen Biewer-Yorkie-Mix aber nicht (mit dem Zusatz, dass ich diese grundlosen farblichen Rasseabgrenzungen des FCI nicht befürworte).

    Ich bei Tür auf und zu. Das kann teuer werden, wenn man mal eben den Müll raus bringt und der Hund dann die Tür zu donnert. :lol:

    Haustüre ist ganz ganz schlimm. So einen Hund hatte ich einmal... hoffentlich nie wieder.

    Bei uns ist es so, dass die SZ Türe klemmt und die wirklich auf und zu zu machen ist ein Kraftakt der noch dazu wahnsinnig laut ist. Also schieben wir sie immer nur zu, so dass sie leicht fest klemmt. Die kriegt er auf mit der eleganten Kopf-dagegen-donnern-Methode natürlich auf. (Und die soll dieser :fluchen: gefälligst auch hinter sich wieder zu machen.)


    Ich habe eine kleine Anekdote für euch:

    Ich bin gerade aus dem Büro raus um mit einem Kollegen was zu besprechen. Also mein Büro, ein (heute leeres) Büro dazwischen und dann das des Kollegen, insgesamt gut eine Strecke von knapp 10 m von Tisch zu Tisch.

    So Herr Baldur wollte mit, ich wollte das aber nicht, also ihm kurz über die Schulter ein Platz zugerufen und rüber gegangen.

    Nach ein paar Minuten hat er keine Lust mehr zu warten und fiept und will aufstehen. Also ein böser Blick und Handzeichen von mir..... Was macht eine kluge Schimmelschnauze dann? Exakt, Erlerntes anwenden.

    Der kleine Arschkopf ist gerade 10 m absolut perfekt flach durch die Büros gekrochen. :headbash:

    Juhu... er hat doch komplett verstanden wie das geht... *freu* (oder so ähnlich) :skeptisch2:

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    Zum Thema mir ist egal was wir machen. Ich möchte gerne irgendwann mal Do as I do probieren, aber ich denke das ist zu schwer. Wir üben also mit, egal wofür ihr euch entscheidet und ob wir gute Erfolgsaussichten haben, ist ja eh nur just for fun... und wie man sieht lernt mein Hund es ja auch wunderbar (irgendwann).

    Aaach Details.

    Ich fürchte, dass wenn irgendwie zartes, planvolles schieben und nicht energetisch durch die Gegend kicken gefragt ist kommt zumindest bei Baldur eh nur eine Themaverfehlung raus.

    Aber ich würde es jedenfalls probieren (als ersten Schritt fürs Türen schließen). Schadet ihm jedenfalls nicht da mal etwas am Feingefühl zu arbeiten.

    Dass der Hund auf Foto 3 keinerlei Einschränkungen hat glaube ich dir erst wenn wir a) zusammen Gassi waren und b) das der TA meines Vertrauens bestätigt.

    Das Tier hat ja weniger Nase als ein Mensch.

    Also schütteln wüsste ich nicht wie ansetzen. Das tun meine nur wenn sie aus dem Wasser kommen und sie oft genug ins Wasser schicken um da Erfolg zu haben finde ich bei Minusgraden jetzt nicht so pralle. Da wäre ich raus.

    Schieben schon eher, v.a. wenn Türen auch zählen.

    naja, aber streng genommen unterstützen sie mit so einer Gruppe Tierquälerei :denker:

    Das ist aber leider keine der Meldeoptionen.

    Es gibt keine Meldeoption Rechtsverstoß?

    Es ist lt. Tierschutzgesetz verboten solche Hunde zu züchten §11 UND zu halten §12.

    Oder wie würdest du das hier interpretieren:

    Zitat

    Wirbeltiere, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie durch tierschutzwidrige Handlungen verursacht worden sind, dürfen nicht gehalten oder ausgestellt werden, soweit dies durch Rechtsverordnungen nach Absatz 2 Nr. 4 oder 5 bestimmt ist.

    Nach diesem § ist das Bundesministerium übrigens auch ermächtigt die Haltung solcher Hunde zu verbieten

    Zitat

    Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist,

    [...]

    das Halten von Wirbeltieren, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie den Tieren durch tierschutzwidrige Handlungen zugefügt worden sind, zu verbieten, wenn das Weiterleben der Tiere nur unter Leiden möglich ist,

    Ich bin ja kein Jurist, aber für mich klingt das ziemlich eindeutig, da ausgerechnet im Paragraphen davor sehr deutlich verboten wurde solche Tiere zu züchten.