OT
Wenn mein Hund Tendenzen zeigt und "zielgerichtet" auf ein Kind zurennt und es umbolzt,
Damit wären wir wieder bei der Frage Herkunft und Prägung.
Und auf keinen Fall eine Schleppleine! Damit kann man bzw. Frau auch keinen derartigen 20kg-Hund halten. Womit wir wieder beim Thema wären...
Nein, da sind wir bei einem überschwänglichen Junghund.
Und natürlich kann man den Hund damit halten. Man muss die Schlepp einfach richtig verwenden.
Mein Hund hat gar nichts gemacht. Er war nicht einmal in der Nähe des Kindes…
Wieso vergleichst du dann diese Situation mit der der TE?
Das war doch eine völlig andere Ausgangslage. Weder du noch dein Hund hatten Schuld, ist doch im Fall der TE ganz anders.
@Lexie00 Ich würde dir auch raten zu einem Anwalt zu gehen und dich beraten zu lassen.
Mein Hund hat auch mal einen Lieferanten angesprungen, dieser wurde durch eine Kralle verletzt und ging zum Arzt. In der Schweiz werden solche Vorfälle automatisch dem Vet Amt gemeldet. Da es der erste Vorfall war, und auch nichts schlimmeres passiert ist, wurde er zu den Akten gelegt. Die Arztkosten übernahm ich, nachdem sie über meine Haftpflichtversicherung gelaufen sind. (War unter meinem Selbstbehalt, deshalb aus eigener Kasse bezahlt.)
Es wurde allerdings keine Anzeige bei der Polizei erstattet. Also unbedingt rechtlich beraten lassen 
Und bitte nutze in Zukunft immer eine Schleppleine bis der Rückruf funktioniert und dein Jungspund keine Menschen mehr anspringen will.