Beiträge von Hundundmehr

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    @network Vielleicht fehlt mir da ja grade die Phantasie für :D

    Ist für das Urteil aber unerheblich, weil das OLG zwei Fakten dem Urteil zugrunde gelegt hat:

    1. Es existierte eine Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich
    2. Der Hund befand sich außer Sicht des Halters, und damit außerhalb dessen Kontrolle

    Was soll ich bei meinen Hunden kontrollieren, wenn ich nicht sehe was sie tun?

    Das geht für mich z. B. gar nicht - ich MUSS immer sehen, was meine Hunde machen und bekomme die Krise, wenn ich meinen Blick länger als 2 Sekunden schweifen lassen muss um zu sehen, wo sich einer meiner Hunde gerade befindet.

    dessen Hund läuft nicht auf andere Menschen zu, ohne dass der Halter auf ihn einwirken kann oder will.

    Dann definiere doch mal bitte "auf andere Menschen zulaufen".

    so - CUT! :D

    ....................................................

    Ich habe jetzt noch mal den Artikel durchgelesen - und dieser Satz im Eröffnungspost stammt gar nicht aus dem Urteil, sondern ist eine Schlußfolgerung des SWRaktuell:

    "Weitreichender Beschluss: Laut dem OLG Koblenz dürfen Spaziergänger sich effektiv wehren, wenn ein fremder, nicht angeleinter Hund näher kommt. Was verbirgt sich hinter der Entscheidung?"

    Zumindest aus den in der Veröffentlichung des SWR zitierten Passagen aus dem Urteil steht dort nirgendwo drin, dass dies auf jeden fremden, nicht angeleinten Hund übertragen werden kann.

    Im Urteil steht ausdrücklich, dass dies überall dort gilt,
    - wo eine eine entsprechende Gefahrenabwehrverordnung in Kraft sei
    - im vorliegenden Fall sei dies gegeben gewesen, weil der Hund des Halters sich außer Sicht des Halters befand

    Ich frage mich ja immer noch, wie der Jogger diesen Halter dann bitten konnte den Hund anzuleinen ... aber das ist hier auch für mein Empfinden unerheblich.

    @Juno2013 Noch mal sehr deutlich von mir, um kein Missverständnis entstehen zu lassen: Ich finde das Urteil für den vorliegenden Fall absolut richtig!
    Der Hund hat nicht
    - außer Sicht des Hundehalters zu laufen, wenn hierdurch andere beeinträchtigt werden (könnten)
    - zu einem angeleinten Hund hinzulaufen ohne vorherige Einwilligung des anderen Hundehalters

    Die Kosten für den Schaden des Joggers zu übernehmen, ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
    Auch der Jogger hat das Recht darauf, seinem Hobby so unkompliziert wie möglich nachkommen zu können.

    Bisher komme ich mit meiner Einstellung von Rücksicht (die ich auch als Maßstab für die erlernte Kontrollausübung meiner Hunde nehme) im harmonischen Einklang mit meiner Umwelt klar.

    ein Passant dazu auffordert

    Genau das steht eben nicht da drin.

    Gemäß der Urteilsbegründung reicht es, wenn das Gegenüber das Verhalten des Hundes als unkontrolliert und als Annäherung einstuft.

    Außerdem: Darf nun jeder, der die Anwesenheit eines Hundes als Störung empfindet, den HH anweisen seinen Hund anzuleinen?

    Zugegebenermaßen habe ich gerade Kopfkino und stelle mir vor, wie Menschen mit entsprechender Motivation zukünftig in den Freilaufbereichen rumlaufen und jeden Hundehalter anxxxxxxx, seinen Köter gefälligst anzuleinen, weil dieser Mensch das so will...

    Ganz selten mal begegne ich solchen Menschen, und ich reagiere darauf mit einem freundlichen: "Ihnen auch noch einen schönen Tag" und gehe meines Weges - mit meinen unangeleinten Hunden, die keinerlei Notiz von diesen Menschen nehmen.

    Jetzt hat jeder das Recht darauf, das Anleinen meiner Hunde einzufordern, bzw. ich habe die PFLICHT, dies unaufgefordert zu tun, sobald jemand kommt.

    Das widerspricht eigentlich dem § 2 Absatz 3 Satz 2 des Landesforstgesetzes NRW, in dem es für das Betreten des Waldes (mit Hund) heißt:

    "Hunde sind außerhalb der Wege anzuleinen"

    Ich bin also nicht verpflichtet, meine Hunde auf den Wegen an die Leine zu nehmen und habe ein Recht darauf, diese auf den Wegen unangeleint laufen zu lassen.

    JETZT darf mir jeder Passant dieses Recht beschneiden.

    Nochmal: Ich bin sehr dafür, härter gegen rücksichtslose Hundehalter vorzugehen.

    "Rücksicht", also das Wissen dass man nicht alleine in dieser Welt lebt und auf ein Miteinander achten sollte, scheint mir immer mehr zu einem Fremdwort zu werden.

    Dieses Urteil ist aber eine Generalklatsche an ALLE Hundehalter, auch diejenigen, die sich mit ihren Hunden rücksichtsvoll bewegen.

    Weitreichender Beschluss - das setzt der Anfang des Artikels gleich das Ende fest ob Tutnix Halter daraus lernen, oder es ein 'Willkommen Urteil' für viele non Hundeliebhaber ist/wird, bleibt abzuwarten,

    Genau diese Gefahr sehe ich ja eben auch...

    Ja, ich finde es durchaus richtig, gegen rücksichtslose Hundehalter mehr vorzugehen auf RECHTLICHER Ebene.

    Durch die Begründung kann allerdings jeder selber entscheiden, welches Verhalten er als rücksichtslos empfindet, unabhängig von den Gegebenheiten und vom individuellen Hund.

    Das ist ein Freifahrtschein, und das macht mir echt Angst!

    Denn gemäß der Begründung werden hier wieder ALLE Hundehalter abgeklatscht, eine Generalklatsche sozusagen.

    Leidtragend sind die, die ihre Hunde verantwortungsvoll führen.

    Dass in diesem der Mensch nachweisen muss dass der Hund trotz Ausbildung gefährlich war und er sich wehren musste?

    Wenn es diese Ausnahme für arbeitende Hunde/Rettungshunde gäbe, müsste dem Menschen nachgewiesen werden, dass er diesen Unterschied überhaupt kennt, also in der Lage ist/war, diesen Unterschied auch in der Situation selbst zu berücksichtigen.

    Eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die sowieso schon überlasteten Gerichte...

    Edit: Außerdem nutzt es den betroffenen Hunden im Nachgang überhaupt nichts, weil sie schon den Schaden haben.

    @leiderHundelos Oh, sorry, den link hatte ich jetzt erst gelesen.

    Da stehen einige andere Sachen drin, die dieser speziellen Situation einen anderen Fokus geben, u. A. eben auch die Bitte des Joggers, den Hund anzuleinen (oder sonstwie fernzuhalten).
    In diesem Fall spielt wohl auch eine Rolle, dass die "örtliche Gefahrenordnung", die für den Bereich gilt in dem der Unfall passiert ist, vorschreibt, dass Hunde grundsätzlich außerhalb bebauter Gebiete angeleint werden müssen, sobald sich jemand anderes nähert.

    Etwas widersprüchlich finde ich allerdings diese Aussage in der Begründung des OLG:

    "Der Hundehalter hafte in vollem Umfang für die Schäden des Klägers, weil er gegen die örtliche Gefahrenabwehrverordnung verstoßen habe, indem er seinen Hund im Wald außerhalb seiner eigenen Sichtweite laufen ließ, heißt es."

    Das bezieht sich auf die örtliche Gefahrenordnung, und ist ja durchaus richtig.

    Nur: Wie kann der Jogger den anderen Hundehalter gebeten haben, den Hund anzuleinen, wenn dieser HH doch außer Sicht war?

    Frag ich mich gerade ... :???:

    Spricht irgendwie Bände dass der Halter dieser Bitte vom Jogger nicht nachgekommen ist/nachkommen konnte.

    Welcher Bitte?

    Da steht nix von einer Bitte des Joggers.

    Das ist es ja, weshalb mich die Begründung so sehr gruselt: Es bedarf keiner BITTE (oder Mitteilung) des anderen, um diesem das Recht zu geben gegen freilaufende Hunde vorzugehen.

    So wie es da steht reicht es völlig aus, dass man sich auf einem Weg BEGEGNET.
    Wenn meinem Gegenüber das zu nah ist (oder er sich einfach nur darüber ärgert, dass meine Hunde dort tatsächlich unangeleint laufen), DARF er Wehrmaßnahmen ergreifen.

    Die effektiven Abwehrmaßnahmen seien zulässig, wenn sich der Hund ohne Kontrolle seines Halters nähert.
    Ob der Hund aggressiv ist oder nur spielen will, spielt für das Gericht übrigens keine Rolle.

    Da sowohl der Begriff "ohne Kontrolle" als auch "nähert" genauer definiert wird, liest sich das für mich wie ein Freifahrtschein für alle, die sich irgendwie im Dunstkreis meiner Hunde bewegen.

    Mir graust es vor dem, was jetzt einige aufgrund dieses Urteils als ihr vermeintliches Recht herausnehmen werden.

    Dann dürfte generell keiner mehr mit seinem (größeren) Hund in die Nähe von Kindern.

    Meine "Tutnixe" dürfen generell nicht ohne Absprache in die Nähe von Kindern.

    Das ist für mich genauso selbstverständlich wie die kurze Sicherung meiner schlammverdreckten Hunde, wenn da jemand kommt - obwohl ICH weiß, dass meine Hunde uninteressiert an ihm vorlaufen würden.

    Ich kenne halt die Gedanken meines Gegenübers nicht :ka:

    Mein erster Gedanke beim Lesen des Eingangspost war auch: :shocked: - Zum Glück war es kein Kind!!!!

    Manche Nachlässigkeiten dürfen einfach nicht passieren - tun es aber :( :

    An oberster Stelle steht hier: Einsicht.

    Die ist doch da, zumindest für mein Empfinden.

    Jetzt stellt sich die Frage was zu tun ist.

    Dazu sind doch jetzt schon einige Hinweise gegeben worden.

    Klar ärgere ich mich prinzipiell, wenn Menschen gegen Auflagen verstoßen.

    Trotzdem sehe ich hier auch einen Menschen, der Hilfe sucht.

    Dass dabei auch härschere Kommentare kommen - nun damit muss die TE wohl leben, denn sie weiß ja selber, dass sie für diesen Vorfall verantwortlich ist, und ihrer Verantwortung nicht nachgekommen ist.

    Trotzdem geht - oder sollte es zumindest - doch darum gehen, Hilfe zu geben, in unser aller Sinne.

    Denn schließlich soll so etwas nie wieder passieren...

    Zu meinen Hundeschulzeiten habe ich Leute erlebt, die extra für die Zuchtzulassung trainiert haben

    Das ist sicher bedingt möglich, kommt sicherlich auch darauf an, was in den Vereinen bei solchen Prüfungen verlangt wird.

    Ein bissiger Hund käme bei uns z.B. niemals durch, weil die Hunde bei dieser Prüfung unangeleint und frei agierend sowohl durch eine Menschengruppe (mit Jogger!) laufen müssen, als auch frei agierend in einer Meute.

    Ein Hund, der wehrend agiert, oder sich aus Unsicherheit nicht von seinem Halter löst, fällt dabei genauso auf wie eine Hund, der vorher darauf trainiert wurde, sich NICHT von seinem Menschen zu lösen.