ein Passant dazu auffordert
Genau das steht eben nicht da drin.
Gemäß der Urteilsbegründung reicht es, wenn das Gegenüber das Verhalten des Hundes als unkontrolliert und als Annäherung einstuft.
Außerdem: Darf nun jeder, der die Anwesenheit eines Hundes als Störung empfindet, den HH anweisen seinen Hund anzuleinen?
Zugegebenermaßen habe ich gerade Kopfkino und stelle mir vor, wie Menschen mit entsprechender Motivation zukünftig in den Freilaufbereichen rumlaufen und jeden Hundehalter anxxxxxxx, seinen Köter gefälligst anzuleinen, weil dieser Mensch das so will...
Ganz selten mal begegne ich solchen Menschen, und ich reagiere darauf mit einem freundlichen: "Ihnen auch noch einen schönen Tag" und gehe meines Weges - mit meinen unangeleinten Hunden, die keinerlei Notiz von diesen Menschen nehmen.
Jetzt hat jeder das Recht darauf, das Anleinen meiner Hunde einzufordern, bzw. ich habe die PFLICHT, dies unaufgefordert zu tun, sobald jemand kommt.
Das widerspricht eigentlich dem § 2 Absatz 3 Satz 2 des Landesforstgesetzes NRW, in dem es für das Betreten des Waldes (mit Hund) heißt:
"Hunde sind außerhalb der Wege anzuleinen"
Ich bin also nicht verpflichtet, meine Hunde auf den Wegen an die Leine zu nehmen und habe ein Recht darauf, diese auf den Wegen unangeleint laufen zu lassen.
JETZT darf mir jeder Passant dieses Recht beschneiden.
Nochmal: Ich bin sehr dafür, härter gegen rücksichtslose Hundehalter vorzugehen.
"Rücksicht", also das Wissen dass man nicht alleine in dieser Welt lebt und auf ein Miteinander achten sollte, scheint mir immer mehr zu einem Fremdwort zu werden.
Dieses Urteil ist aber eine Generalklatsche an ALLE Hundehalter, auch diejenigen, die sich mit ihren Hunden rücksichtsvoll bewegen.