So explizit steht das da leider nicht, aber ich habe in einem Schreiben ganz klar um Aufhebung des Vertrages gebeten und ihm vorgeschlagen, im Gegenzug dafür, dass er sich darauf einlässt eine geeignete Person für die Nachmiete vorzuschlagen. Dann habe ich ca. 30 Leute gecastet und letztlich über 10 davon vorgeschlagen (einige hätte ich noch in der Hinterhand gehabt) und 2 Wochen später hat er sich dann für eine Person entschieden und den Vertrag unterzeichnet. Alles lief über mich, er hat mit der neuen Mieterin noch nie gesprochen oder geschrieben, ich habe auch den unterschriebenen Vertrag vorliegen, da ich ihn in beide Richtungen weitergeleitet habe.
Du hast also deine Willenserklärung zu einer vorzeitigen Aufhebung deines Mietvertrages schriftlich deinem Vermieter mitgeteilt.
Ich bin kein Anwalt - aber dieser Punkt ist wichtig.
Auch die weiteren Absprachen (du schlägst vor, und er hat tatsächlich mit einem der Vorgeschlagenen einen Mietvertrag abgeschlossen) basieren ja auf deiner schriftlichen Mitteilung, einen Aufhebungsvertrag zur vorzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses anzustreben.
Mein Tipp: Suche genau diese Punkte aus diesem Wust an Mailverkehr raus, alles worauf ihr euch (nach ellenlangen mails) geeiningt habt, und die feststanden zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages für den Nachmieter, und lege diese dem Anwalt vor.
Möglicherweise hast du durch diese ganzen schriftlichen Absprachen die Voraussetzungen für einen gültigen Aufhebungsvertrag erfüllt.
Die Bedingungen, die dein Vermieter dir jetzt durch seinen Aufhebungsvertrag aufdiktieren will, sind ja andere als die, die ihr vorher abgesprochen habt.
Evtl. hat er sich damit selber "ins Bein geschossen", weil er durch den Vertrag mit der Nachmieterin das Ende deines Mietvertrages dokumentiert hat - und die nun aufgedrückten Bedingungen sind nachträglich ohne vorherige Rücksprache mit dir vorgenommen worden, und damit nicht rechtens.
Ich drücke dir die Daumen, auch, dass du morgen mit dem Rechtsanwalt zumindest sprechen kannst - aber bereite dich darauf vor, wie schon oben erwähnt: Alles markieren und rauslegen, was ihr schon schriftlich festgelegt habt.
Zum Abschluss: Frage den Rechtsanwalt, ob es nicht dein Recht ist, als Rechnungsträgerin die (vom Vermieter vorgeschlagene) Maklerin mit der Wohnungsabnahme zu beauftragen, und diese dann auch wie geplant durchzuführen.
Damit wäre deine Pflicht einer dokumentierten Wohnungsabnahme dann erfüllt.