Hallo,
kann mir bitte jemand beantworten, ob ich als Vermieter meinem Mieter das Guthaben der Nebenkosten erstatten muss?
Oder wird sowas mit der nächste Rechnung irgendwie verrechnet?
Mir wäre lieb, wenn der Mieter den Betrag einfach von mir erstattet bekäme auf sein Konto.
So auf die Schnelle wäre ich dankbar für eine Antwort. Kenne ich überhaupt nicht aus mit Nebenkosten.
(Die Fahrschullehrerin nebenan hat nur einen Raum und alles wird mit der Miete beglichen, da gibt es sowas nicht. )
Und worum es hier geht ist eine geerbte Wohnung die vermietet ist und etwas formeller gehändelt wird, als die „Handschlag“Vereinbarung nebenan.