Beiträge von Doxiepoo

    Ich kann mir auch schwer vorstellen, wie ein Hund ein Baby beißt, das wahrscheinlich noch nichtmal krabbeln konnte (das können nur sehr wenige mit sieben Monaten)...Bei größeren Kindern, die laufen können, gibt es so viele denkbare Szenarien: wenn das Kind auf den Hund zu oder vor ihm weg läuft, wenn es ihn bedrängt, ihn in die Nase kneift oder einen Gegenstand ins Ohr sticht, oder seinen Korb oder Napf anfasst etc.


    Aber ein Baby, das all dies noch nicht kann?

    Wie alt ist Sino, und welcher Rasse? Für mich liest sich das erstmal undramatisch. Es ist ihm eben nicht egal, wer anwesend ist oder nicht, aber er reagiert ja auch nicht über.


    Es ist doch schön, wenn ein Familienhund allen Mitgliedern zugetan ist.


    Ihr werdet ja als Familie nicht immer in einem Raum sein, da sucht er sich dann wahrscheinlich verschiedene Personen aus, denen er gerade nah sein möchte? Das würde ich dann nicht unterbinden. Es kann auch durchaus sein, dass er sich die Menschen teils danach aussucht, wer den bequemeren (wärmeren, kühleren, weicheren, festeren, je nach aktuellem Bedürfnis) Liegeplatz in der Nähe hat ;) .
    Oder tingelt er etwa rastlos durch die Wohnung, um ständig zu schauen, ob auch noch alle da sind?

    Beim Einbrecher dürfte der Grad des Mitverschuldens derart hoch sein, dass hier die Haftung entfällt (Urteile kenne ich keine, bin auch zu faul zum Suchen).
    Die Gefahr von behördlichen Auflagen besteht natürlich dennoch

    Zumindest in NRW heißt es im Gesetzestext, der "gefährliche Hunde" definiert:


    "3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben,sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlunggeschah,"


    Das ist zwar eigentlich Unsinn, weil es voraussetzt, dass ein Hund wüsste, was eine strafbare Handlung ist. Und ein Hund, der einen Einbrecher beißt, könnte durchaus auch den Postboten oder einen Besucher der Familie beißen wollen.


    Dennoch spricht es ja für das Management des Halters, wenn ein Hund nur einen Einbrecher gebissen hat, und man kann wahrscheinlich eben deshalb davon ausgehen, dass von dem Hund obwohl er durchaus beißen würde, keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

    Schon 2000 war der Ruf -entweder für ALLE oder KEINE Hunde- sollen Hundehalter Führerschein/erhöhte Steuern/Leinenpflicht auferlegt werden ... ich bin mir nicht sicher, ob das oder ähnliches nun auf uns zukommt ...

    Ich bin sicher, dass sich alles wieder beruhigen wird. Hunde haben in Deutschland --auch jenseits des "Tierschutzmobs", der fragwürdige Petitionen unterschreibt-- eine große Lobby.


    Hunde stehen für einen großen Teil der deutschen für Freundschaft, Familie, Treue,...


    Es gibt so viele Menschen, denen beim Anblick eines Hundes einfach das Herz aufgeht. Das wird sich nicht plötzlich ändern.

    Gutachtenpflicht für alle Hunde ab einer gewissen Größe heißt für mich, alle "großen" Hunde haben automatisch Auflagen (z.B. Leinen- oder Maulkorbpflicht) BIS ihre angenommene Gefährlichkeit durch ein Gutachten widerlegt wurde.
    Oder seh ich das falsch?
    Denn das fände ich absolut schlimm.
    Auffällig gewordene Hunde als gefährlich einzustufen, bzw. mit Auflagen zu belegen, ist ja hingegen m.M.n. durchaus irgendwo sinnvoll.

    Eine Gutachtenpflicht für alle großen Hunde fände ich auch schlimm!


    Ich wollte mit meinen Beitrag nur sagen, dass die bestehenden Regelungen absolut ausreichend waren, und auch den aktuellen Fall hätten verhindern können, wenn sie nur angewandt worden wären.

    Aber wenn "der Staat" jeden Bürger bitteschön vor allen potentiellen Gefahren zu schützen hat, dann soll man doch bitte auch allen Hunden die Zähne ziehen oder noch besser all die "man kann jeden Hund zur Bestie machen" Viecher sofort töten!

    Wer schreibt denn hier von allen potentiellen Gefahren? ICH schrieb von einzelnen Personen, die nachvollziehbar das Leben anderer bedrohen.


    Schön für dich, dass du offenbar noch nie in der Situation warst. Sich darüber lustig zu machen, finde ich aber reichlich verfehlt.



    Ja klar, ist doch ein Mensch! Da gibts keine Petitionen... (Achtung Sarkasmus)

    Noch so ein polemischer Äpfel-und Birnen-Vergleich...

    Das ist bisschen sehr populistisch und nicht ganz richtig.
    Auskunftsrecht des Opfers 406d Abs. 2 StPO.

    Hm, danke für die Info. Ich kenne persönlich einen Fall (allerdings kein versuchter Totschlag) in dem ein Opfer eine gegenteilige Info von der Staatsanwaltschaft bekommen hat! Allerdings telefonisch...