Der Unterschied zum Autounfall ist für mich, dass diese 3 Hunde, obwohl angeleint geführt und 2 davon mit Maulkorb, zielgerichtet auf einen Menschen losgegangen sind, um diesen zu töten, und da wurde auch nicht abgelassen, egal, was die Halterin probiert hat. Blutrausch. So stellt sich mir das da.
Rennt ein Hund dem Reh nach, ist der Tötungswille evtl dem Reh gegenüber gegeben, oft steht da aber auch die Lust auf Hetzen und nicht unbedingt der Wille, das Reh auch wirklich final zu töten.
Der Autofahrer, der zu Schaden kommt, ist, so traurig solche Fälle sind, ein unbeabsichtigter Kollateralschaden, da er nicht das Ziel der Attacke war.
Für mich ist es im Gesamtbild ein Unterschied, ob jemand gezielt oder versehentlich in der Folge zu Schaden kommt.
Von der Haftung her ist es beide Male ein Fall von "Tiergefahr verwirklicht".