In den allermeisten Bundesländern darfst du einen Mischling keine Brauchbarkeitsprüfung führen.
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Zulassungsvoraussetzungen in Baden-Württemberg:
Zulassung
Zugelassen können werden:
a) Jagdhunde, die an Leistungsprüfungen des JGHV teilnehmen
dürfen.
b) Jagdhunde mit Arbeitsprüfungen der FCI Gruppen 6 (Lauf-,
Schweißhunde und verwandte Rassen), 7 (Vorstehhunde) und 8
(Apportier-, Stöber- und Wasserhunde) mit Abstammungsnachweis
ihres jeweiligen Zuchtverbandes.
c) Jagdhunde, deren Rasse ihren Ursprung in Ländern außerhalb
des Wirkungsbereichs der FCI hat, sofern sie einen vom im Ursprungsland
zuständigen Zuchtverband anerkannten Abstammungsnachweis
haben.
d) Jagdhunde mit einem vergleichbaren Abstammungsnachweis
und Registerbescheinigung des VDH.
e) Nachkommen der ersten Generation (F1) der unter a), b) und c)
genannten Jagdhunde.
f) Als lokale Besonderheit Schwarzwälder Schweißhunde und
Schwarzwälder Bracken (Wälderdackel) mit Papieren ihres Verbandes/
Vereins.
g) Jagdhunde, die vor dem 01.01.2018 gewölft wurden und nach
der BrPO von 2010 zugelassen waren.
h) In Ausnahmefällen können Jagdhunde, die die Voraussetzungen
der Buchstaben a) – g) nicht erfüllen, von dem zuständigen
Kreisjägermeister unter Mitwirkung des Hundeobmanns zur
Prüfung zugelassen werden.
Müsste also aufgrund Punkt h) wohl als Ausnahme theoretisch möglich sein?
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