Die Corona-Regelung „es darf sich ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen“ bedeutet doch de facto, dass sich nur zwei Leute treffen dürfen, oder?
Weil Haushalt A (zwei zusammenlebende Menschen) dürfte zwar Haushalt B treffen (alleinwohnender Mensch, ein Haushalt).
Aber Haushalt B darf ja auch nur eine weitere Person treffen, würde also beim Zusammentreffen mit Haushalt A gegen die Verordnung verstoßen, richtig?
Nee, ortsunabhängig. Also ein Haushalt + eine weitere Person dürfen sich treffen, oft allerdings beschränkt auf maximal fünf Personen über 14 Jahren.