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Wenn Du auf dem Grundstück, wo der Wanderweg läuft, Bäume stehen hast, hast Du eine gewisse Verkehrssicherungspflicht - also die Pflicht, die Bäume häufiger mal zu kontrollieren und ggf. Maßnahmen zu ergreifen.
Aber das hat man als Grundstücksbesitzer doch immer, oder?
Wenn meine deutsche Eiche sich müde gen Gartenzaun neigt, um sich beim nächsten Windstoß auf einen vorbeischlendernden Fußgänger zu werfen, dann bin ich doch genauso haftbar?!?