Zur rechtlichen Lage
https://www.der-tieranwalt.de/…-kastration-rechtens.html
Zitat
Die Ausnahmeregelung der unkontrollierten Fortpflanzung bezieht sich jedoch nicht auf den Haushund. Dazu gibt es eine Aussage aus dem Tierschutzbericht der Bundesregierung, wonach man bei in geordneten Verhältnissen lebenden Familienhunden davon ausgehen kann, dass auch mit weniger tief greifenden Eingriffen eine Fortpflanzungskontrolle zuverlässig möglich wäre. Infolge dessen sind auch Tierüberlassungsverträge aus Tierheimen, die die Kastration eines Hundes verbindlich fordern, vertragsrechtlich nicht nur bedenklich sondern in ihrer tatsächlichen Ausgestaltung häufig unwirksam.
Eine Alternative wäre z. B. Sterilisation. Zumindest zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Zwangskastration im Schutzvertrag gab es bereits ein Urteil. Mal abgesehen davon, daß bei kastrierten Hunden eine erhöhte Tumor-und Infektanfälligkeit zu bestehen scheint, siehe letzter Absatz.