Beiträge von Zurimor

    Andererseits auch wieder was interessantes - als sich die Frage gestellt wird ob man vorbei joggen soll wenn da frei laufende Hunde sind, und man sich dazu entschließt das zu lassen. Das ist meiner Meinung nach eher n sinniges Bauchgefühl als irrationale Angst. Finde daher auch den Rat vom Hundetrainer komisch da zwar im Bogen vorbei zu joggen, aber eben trotzdem zu joggen. Wenn der Hund an der Leine ist, richtig. Aber wenn da frei laufende Hunde sind, weißt du eben nicht ob sich einer der Hunde dann getriggert fühlt den Jogger zu jagen.

    Und asozial ist von der einen Frau dann der Satz ,,Dann musst du schneller laufen *haha*.". Weil Menschen ja auch schneller sind als Hunde... Nein, dann verhinderst du als HH dass dein Hund da hinterher laufen kann, und als Jogger passt du auf ausreichend Abstand zu halten und ggf dein Tempo zu drosseln. Ganz einfach.

    Wobei es auch als Halter, der den Hund an der Leine hat richtig unangenehm sein kann, wenn da jemand vorbei joggt. Ich habe als Kind noch gelernt, wenn ein Hund in der Nähe ist, niemals rennen, sondern ruhig vorbei gehen. Schnelle Bewegungen können je nach Hund auch den Beutegreifreflex triggern, und damit kann man sowohl den Hund als auch den Halter in unnötige Situationen bringen. Ich fände es schon wünschenswert, daß Rücksichtnahme keine Einbahnstraße ist.

    Ich glaube einfach nicht, dass man aus gefährlichen Hunden mittels Zwängen ungefährliche Hunde machen kann.

    Gehorsam, auch in höheren Trieblagen und Führbarkeit reicht auch - das müssen keine Hundewiesenkuschler werden

    Wie zum Beispiel anerkannte Sachverständige oder auch Ethikkommissionen? Innovativ!

    In so einem Fall wäre der Tod sicher die bessere Lösung für den Hund. Was ist das denn für ein Leben, durch Angst in Unterlassung getrieben zu werden? Weder tiergerecht noch lebenswert.

    Gab es nicht mal sowas wie Eigenverantwortung? Ist hier wirklich ernsthaft der Pferdehalter dafür verantwortlich, wenn junge Männer ihr Hirn irgendwo verloren haben? Ist wirklich der Halter eines Hundes, welcher sich innerhalb eines Gartens befindet, aus dem der Hund nicht ausbrechen kann, schuld wenn der Halter eines anderen Hundes nicht in der Lage ist, seinen Hund davon abzuhalten, in einen fremden Garten einzudringen? Ist das wirklich Realität in unserem Rechtssystem? Dann wundert mich tatsächlich nichts mehr.

    Es geht nicht um Schuld, in § 833 BGB ist die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Tierhalters geregelt.

    Aus ähnlichen Gründen werden zb auch Baustellen mit Bauzäunen abgesperrt. Auch da geht es nicht um Schuld, sondern um eine potenzielle Gefährdung.

    Die potentielle Gefährdung wird allerdings erst im dem Moment zu einer tatsächlichen Gefährdung, in dem der Zaun überstiegen wird. Ohne das könnte sich der Vorfall gar nicht ereignen. Ergibt für mich keinen Sinn.

    Oh ja, Huskys haben allerdings Potential. Das Potential zu tun, was Hunde und ihre Vorfahren schon immer taten: Jagen. Was nun grundsätzlich völlig normales Verhalten für einen Caniden ist. An der Stelle wird es dann irgendwo lächerlich von "gefährlich" zu reden.