Alles anzeigenZitat von HektorineStrafrechtlich geschützt durch eine Adoption? Weil er dadurch wie ein Mensch behandelt wird? Oder wie stellst du dir das vor?
Wie ich mir das vorstelle: Es werden Paragrafen in das StGB aufgenommen, die die Misshandlung oder Tötung eines adoptierten Hundes mit Freiheitsstrafe bewehren.
ZitatWenn ein Mensch einen adoptierten Hund tötet, dann gelten die §§ des StGB über Tötungsdelikte an Menschen für diesen adoptierten Hund analog, und die Tötung eines nicht adoptierten Hundes wird weiter als Tierquälerei behandelt bzw. nach dem Tierschutzgesetz geahndet?
In etwa so.
ZitatUnterliegt der adoptierte Hund dann auch dem Strafrecht, wenn er eine Straftat begeht? Zum Beispiel, er verursacht fahrlässig einen Verkehrsunfall mit Todesfolge, weil er vor ein Auto läuft, wird er dann auch nach dem StGB ein Gerichtsverfahren bekommen?
Diese Frage kannst du dir sicherlich selbst beantworten. Ansonsten: Ein Hund sollte ähnlich strafmündig sein wie ein Kind. Ich könnte aber auch damit leben, wenn die Haftungsfrage weiterhin so bleibt wie sie ist. Es sollten aber auch Eltern für ihre Kinder haften.
Aber warum nur adoptierte Hunde?
Wenn ich jetzt einen Hund übernehmen möchte der nicht mehr
Bei seinen adoptivmenschen bleiben kann
Muss der dann entadoptiert umadoptiert oder was werden?
Darf ich dann auch nicht in "wilder Familie " mit ihm zusammen leben?
Welche Eignung muss ich als adoptierender nachweisen?
Gibt es zur Wahrnehmung der Rechte für die Hunde ein Hunde Amt?
Können Hunde sich weigern von bestimmten Menschen adoptiert zu werden?