Alles anzeigenAlles anzeigenDie Kosten gehen bis auf
zb ein paar Versicherungsausnahmen (sterbevorsorge)
zb Tod durch Arbeitsunfall oder auch eine gewalttat
oder vom verstorbenen anderweitig veranlasste Massnahmen
oder einspringen rechtlich nicht verpflichteter
zu Lasten der Erben
Gibt es niemanden und oder ist keine entsprechendes Vermögen vorhanden
Zahlt das Sozialamt im Mindestanforderungen Rahmen
Das stimmt. Aber zuerst mal muss sich der nächste Angehörige darum kümmern. Er bekommt später von den Erben die Kosten erstattet. Aber die Erbfolge wird in der Regel erst später offiziell festgestellt, und vorher muss sich ja jemand darum kümmern, dass ein Totenschein ausgestellt wird, dass ein Bestattungsunternehmen den Toten abholt usw.
Die Pflicht, dass er diese erforderlichen Maßnahmen einleitet, damit der verstorbene Mensch bestattet wird, die hat erstmal der nächste Angehörige.
Das ist Rechtsgrundlagen in der "einfachen " Theorie
In der Praxis kommt es dann gelegentlich zu recht " interessanten " anderen Geschichten
Gelegentlich ist das mit dem nächsten Angehörigen nicht ganz so einfach
Davon kenne ich so viele das ich ein sehr trauriges kleines Buch darüber schreiben könnte
Aber das scheint dann auch "das besondere am Mensch sein " zu sein ![]()