Kennt sich hier jemand mit Wohnungsrecht aus?
Ich wohne in meiner Eigentumswohnung in einer Anlage mit insgesamt 11 Wohneinheiten, aufgeteilt auf 2 Gebäude. In einem Protokoll einer Eigentümerversammlung von 1994 steht, dass keine Haustiere gehalten werden dürfen.
Im Netz find ich widersprüchliche Angaben, dass das rechtswidrig ist oder eben zulässig. Einen Artikel von 2013 hab ich gefunden, der ist aber aus dem Saarland, ist das übertragbar auf Ba-Wü? Weiß da jemand, wo ich suchen kann? Ich bin ein wenig überfordert....
Wenn es ein ordentlicher Mehrheitsbeschluss war Dann ist es so "amtlich "
Es muss dann auch eine entsprechende Hausordnung geben
Bist du darüber beim Kauf der Wohnung entsprechend informiert worden?
Ich würde bei der Hausverwaltung vorsprechen und die
Überprüfung und Veränderung beantragen
Besonders bei mehreren Wechseln der ET entspricht es
Vielleicht nach so langer Zeit nicht mehr dem aktuellen
Meinungsbild
Vielleicht zusätzlich auch "Kompromisse " anbieten
In Form von Anzahl, Größe, leinenpflicht auf dem Grundstück etc