Alles anzeigenOder die groben Versäumnisse können nicht nachgewiesen werden, der Halterin wird angerechnet, dass der Hund (gesetzt des Falls, dass diese Schilderungen stimmen), gut gehalten, sozialisiert, bei der Begegnung angeleint war und sie alles in ihren Kräften Stehende getan hat, die Folgen des Angriffs zu minimieren. Dann muss sie sich nicht wegen fahrlässiger Tötung verantworten - und die geschädigten Angehörigen haben nicht die Möglichkeit, Forderungen geltend zu machen.
Wenn ich richtig informiert bin, ist es in D so, dass du als Halter/Hundeführer haftest, sobald "die Tiergefahr sich verwirklicht" hat. Egal, auch wenn du vorgebaut und gesichert hast, wenn etwas vorfällt, haftest du automatisch.
Deshalb ist ja eine Haftpflichtversicherung so wichtig.
Ist glaub ich ähnlich wie mit dem Auto, schon durch das anlassen geht eine Gefahr vom Vehikel aus.
Ich denke also schon, dass Forderungen geltend gemacht werden können von Seiten der Angehörigen, auch wenn die Halterin selbst alles richtig gemacht hat, was menschenmöglich war.
Ich möchte nochmal kurz was in eigener Sache klarstellen:
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Ich bin kein Hasser von bestimmten Hunden. Ich respektiere, dass es Lebewesen sind, und das Leben, ob von Menschen oder Tieren, hat für mich einen sehr hohen Stellenwert.
Ich fordere auch keineswegs die willkürliche Euthanasie von Hunden oder irgendeine politische Lösung wie mehr Gesetzgebung.
Meine Infos zu dem gerade diskutierten Fall habe ich aus den Links hier im Forum, FB habe ich nicht. Dass jetzt eine mediale Hetzjagd beginnt auf die Familie und sie bedroht werden, tut mir sehr sehr leid. Das wünscht man keinem, und auch die Gefühle der Schuld und "hätte ich doch" nimmt einem keiner ab. Der ganze Vorfall ist für alle Seiten einfach nur furchtbar und entsetzlich.
Für mich selber, ich empfinde einfach grundsätzlich Misstrauen bestimmten Hunden gegenüber, weil ich um das Potenzial weiß. Ich bin aber genauso wenig vertrauensselig, wenn ich mit Rindern oder fremden Pferden zu tun habe.
Das Risiko ist mir eben präsent und bewusst, und ähnlich empfinde ich bei bestimmten Hunderassen. Dass von bestimmten Rassen ein höheres Gefährdungspotenzial ausgeht, ist für mich eine selbstverständliche Annahme, das schließt für mich aber bspw Schäferhundrassen auch mit ein.
Aussterben lassen bedeutet, man verfolgt die Zucht nicht weiter. Passiert inzwischen auch mit anderen Rassen, allerdings nicht gezielt, sondern weil sich leider niemand mehr findet, die bereit sind, diese Rassen weiterzuzüchten, weil sie nicht mehr in unser modernes Leben passen oder ihr Zweck sich überholt hat.
Es gibt bekanntlich einige Rassen, die sind extrem selten geworden.
Das wird auch hingenommen, das ist der Lauf der Dinge, unsere Hunde heute sehen auch nicht mehr aus wie vor 100 Jahren, und manche Farbschläge oder Hochläufigkeit bei manchen Rassen ist ausgestorben.
Mit dem Risiko, das allgemein von Hundehaltung für die Allgemeinheit ausgeht, das ist natürlich jetzt eher philosophischer Natur, darüber nachzudenken, wieviel Risiko kann ich meiner Umgebung zumuten, weil ich mich als HH verwirklichen möchte.
Und was wiegt schwerer, mein Recht auf freie Entscheidung und Entfaltung oder der Wunsch anderer, sich sicher zu fühlen und unversehrt zu bleiben.
Ich würde mir wünschen, dass allgemeine Rücksichtnahme der Schlüssel wäre. Der Fall mit der Joggerin jetzt hat mir allerdings gezeigt, dass noch so gut geführt und gemacht nicht risikolos oder -minimiert bedeutet. Ich kann verstehen, dass Menschen Ängste entwickeln oder bestehende sich jetzt verstärken.
Wollte ich kurz noch loswerden. Danke fürs Lesen.
Das Kfz muss man noch nicht einmal "anlassen "
irgendwer hat sich an meinem Motorrad ausgetobt
Es weggezerrt und umgeworfen und so ein Auto beschädigt
Den Schaden durfte ich bezahlen
Und von Hunden geht auch "statisch " eine Gefahr aus
Eine 61-Jährige ist beim Versuch, nach ihrem Einkauf ein Geschäft zu verlassen, über den schlafenden Hund einer Verkäuferin gestolpert. Sie verletzte sich und forderte Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro. Das Oberlandesgericht Hamm entschied: Die Hundebesitzerin muss zahlen.
Die Richter des 19. Zivilsenats entschieden in ihrem Urteil vom 15.02.2013 (AZ: 19 U 96/12), dass die Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB auch dann gilt, wenn jemand über einen schlafenden Hund stolpert. Laut Gericht habe die träumende Schäferhündin ein „gefährliches Hindernis“ dargestellt.