Beiträge von Undhund

    Im schweizerischen Hundegesetz ist außerdem vorgeschrieben, dass der Hundehalter seinen Vierbeiner in einer Weise hält, dass dieser weder andere Menschen noch Tiere belästigt oder gefährdet.

    Du meinst, in der Gefährdungs-Haftung.

    Hat er nicht gemacht, andere belästigt oder gefährdet. Es bleibt bei Eigenverantwortung.

    Nee, irgendwie hab ich mich ein wenig verwirrt...

    Das Kind wurde durch den Hund gefährdet, incl "gefahren Verwirklichung"

    Und der Halter bleibt zusätzlich zum Führer in der Verantwortung

    Gilt in Deutschland zb auch für Autos ;)

    Wenn der Hund also den in diesem Fall "ungeeigneten" Führer gefährdet

    Oder hierdurch bedingt anderweitig dritte geschädigt werden... Hm... :???:

    Ausser der Fehler liegt eindeutig ausschließlich beim Führer

    Und das ist hier mit Sicherheit auszuschließen (alter)

    Gibt es da keine so tolle "Regel" wie in Deutschland?

    Nein (die Haftung für Schäden nachher zu klären, das ist ja was anderes).

    (Deswegen hatte ich ja darauf hingewiesen, dass es nicht mal etwas wg. der Grösse gibt. In diesem Kanton ist Eigenverantwortung gefragt).

    da ist sie doch. ;)

    Beides kommt aufs gleiche raus und... Eigenes (verantwortliches) ermessen

    Im schweizerischen Hundegesetz ist außerdem vorgeschrieben, dass der Hundehalter seinen Vierbeiner in einer Weise hält, dass dieser weder andere Menschen noch Tiere belästigt oder gefährdet.

    Und das beinhaltet das man auf Eignung zum führen des Hundes achten muss

    Egal wie es genau gelaufen ist - wird man ja vermutlich nie erfahren - aber ist es überhaupt erlaubt, eine 9-jährige mit einem Hund Gassi zu schicken und dann noch einem, den sie gar nicht halten könnte?

    Das Mädel ist nicht 9, sondern 14 Jahre alt.

    Der betroffene Kanton hat weder Listen, noch sonst welche Einschränkungen (bspw. solche, die an an die Hundegrösse angelehnt wären). So würde ich davon ausgehen, ja, das darf man (dort).

    Wäre es in meinem Kanton passiert, hätte das Mädel den Hund nicht führen dürfen (so, wie in D Kat.1 Soka, sie überhaupt züchten, kaufen und halten zu dürfen, ist genehmigungspflichtig) und die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, der Hund wäre sofort eingezogen worden.

    Gibt es da keine so tolle "Regel" wie in Deutschland?

    Im Prinzip ist hier ja das Alter egal

    Es wird ja insgesamt gemessen

    Hund, Führer, eventuell andere Faktoren

    Wenn ich 99 bin und gebrechlich nutzt das Alter ja nix

    Ein tobender kangal ist was anderes als ein alter toy Pudel, etc

    Wobei das psychisch interessant zu interpretieren ist ;)

    Egal wie es genau gelaufen ist - wird man ja vermutlich nie erfahren - aber ist es überhaupt erlaubt, eine 9-jährige mit einem Hund Gassi zu schicken und dann noch einem, den sie gar nicht halten könnte?

    Nein, aber irgendwie auch nicht absolut verboten, ausser "listenhund" und Co

    Es gibt Anforderungen an den hundeführer

    ...muss physisch und psychisch dazu in der Lage sein...

    Also mal wieder ein Problem zum Thema Verantwortung

    Hier Hundebesitzer und Erziehungsberechtigte

    Uuuund, man achte auf das Foto...

    Verstellbare EinlegeBöden

    Darauf verzichten manche Hersteller tatsächlich

    Ich dachte das sei inzwischen Standard :ugly:

    Andersrum passt es... Es wird tatsächlich (wieder)

    Zunehmend darauf verzichtet

    Zusätzlich darauf achten das große Schubladen

    Auch seitliche Griffe haben.

    Es wird fleißig Material gespart und viele Laden

    Sind für ein befülltes heraus nehmen nicht stabil genug

    Wenn laut Aussage in dem Tom Post 64 Hunde eine Perspektive auf Vermittlung haben, dann haben nach Adam Riese 56 keine Chance jemals gesellschaftskompatibel zu werden.

    Dann muss man diese 56 eben einschläfern, weil sonst bleibt es ja über Jahre immer nur eine Verwahranstalt.....

    Sicherungsverwahrung nach MRV

    Und damit ist dann das "vorübergehend verschleierte" Problem

    Wieder offensichtlich und ein gesellschaftliches Problem

    man kann das ganze doch nicht einfach aus dem

    Gesamtzusammenhang raus nehmen

    Alles was ein Individuum tut oder lässt

    Steht immer in einem "gesellschaftlichen Kontext"

    Man hat hier jemand "gewähren" lassen ohne das es

    Irgendwie einer entsprechenden Prüfung unterlag

    Weder in Bezug auf "Form" noch auf "Inhalt"

    Dazu noch Applaus und Anerkennung durch Medienrummel

    Auf beiden Seiten gab es "Gründe" für das was getan bzw gelassen wurde

    Währen die Kontrollen effektiv gewesen, hätten da keine 80 Hunde sein können

    Und 120 wurde auch erst zu einem "öffentlichen" Problem wegen der "Nachbarn"

    Schuldig wird man durch aktives handeln, ja

    Aber auch durch unterlassen oder stillschweigendes "gewähren"

    Es finden sich immer genügend Pharisäer, ein pontius Pilatus

    Und genügend andere die dann eilfertig zur nicht ganz richtigen Zeit handeln

    Die Welt retten ist einfach ein blöder Job, auf nach golgota.....