Im schweizerischen Hundegesetz ist außerdem vorgeschrieben, dass der Hundehalter seinen Vierbeiner in einer Weise hält, dass dieser weder andere Menschen noch Tiere belästigt oder gefährdet.
Du meinst, in der Gefährdungs-Haftung.
Hat er nicht gemacht, andere belästigt oder gefährdet. Es bleibt bei Eigenverantwortung.
Nee, irgendwie hab ich mich ein wenig verwirrt...
Das Kind wurde durch den Hund gefährdet, incl "gefahren Verwirklichung"
Und der Halter bleibt zusätzlich zum Führer in der Verantwortung
Gilt in Deutschland zb auch für Autos ![]()
Wenn der Hund also den in diesem Fall "ungeeigneten" Führer gefährdet
Oder hierdurch bedingt anderweitig dritte geschädigt werden... Hm... ![]()
Ausser der Fehler liegt eindeutig ausschließlich beim Führer
Und das ist hier mit Sicherheit auszuschließen (alter)