Beiträge von Undhund

    Der Hund wohnt schon lange dort und es gibt keinen Vorfall der dir bekannt ist. Und deswegen willst du ein riesen Fass aufmachen?

    Solche Leute liebe ich ja wirklich.

    Wenn mir ein großer zähnefletschender Hund droht, ist mir scheiss egal was bisher war. Mir ist über diese Leute nur zwei Dinge bekannt, nämlich das sie nicht mal zucken wenn ihr Hund am Zaun durchdreht und das der Hund auch sonst wenig Aufsicht genießt.

    Wenn es hier allgemein als OK angesehen wird, das ein unbeaufsichtigter Hund die Straße besetzt und Passanten bedroht, dann hat sich weitere Diskussion auch schon erledigt.

    Das hat hier doch niemand gesagt

    Nur der Eindruck der durch deine Äußerungen entsteht

    In Bezug auf deine geplante Herangehensweise

    Ist ein wenig "befremdlich"

    Man kann leicht die feine Grenze überschreiten wenn man versucht

    Zu forsch für recht und Ordnung zu sorgen

    Bedrohung, Nötigung... All solches wo sich schnell ein Verursacher

    Selbst in der "opferrolle" sieht

    Im schweizerischen Hundegesetz ist außerdem vorgeschrieben, dass der Hundehalter seinen Vierbeiner in einer Weise hält, dass dieser weder andere Menschen noch Tiere belästigt oder gefährdet.

    Du meinst, in der Gefährdungs-Haftung.

    Hat er nicht gemacht, andere belästigt oder gefährdet. Es bleibt bei Eigenverantwortung.

    Nee, irgendwie hab ich mich ein wenig verwirrt...

    Das Kind wurde durch den Hund gefährdet, incl "gefahren Verwirklichung"

    Und der Halter bleibt zusätzlich zum Führer in der Verantwortung

    Gilt in Deutschland zb auch für Autos ;)

    Wenn der Hund also den in diesem Fall "ungeeigneten" Führer gefährdet

    Oder hierdurch bedingt anderweitig dritte geschädigt werden... Hm... :???:

    Ausser der Fehler liegt eindeutig ausschließlich beim Führer

    Und das ist hier mit Sicherheit auszuschließen (alter)

    Gibt es da keine so tolle "Regel" wie in Deutschland?

    Nein (die Haftung für Schäden nachher zu klären, das ist ja was anderes).

    (Deswegen hatte ich ja darauf hingewiesen, dass es nicht mal etwas wg. der Grösse gibt. In diesem Kanton ist Eigenverantwortung gefragt).

    da ist sie doch. ;)

    Beides kommt aufs gleiche raus und... Eigenes (verantwortliches) ermessen

    Im schweizerischen Hundegesetz ist außerdem vorgeschrieben, dass der Hundehalter seinen Vierbeiner in einer Weise hält, dass dieser weder andere Menschen noch Tiere belästigt oder gefährdet.

    Und das beinhaltet das man auf Eignung zum führen des Hundes achten muss

    Egal wie es genau gelaufen ist - wird man ja vermutlich nie erfahren - aber ist es überhaupt erlaubt, eine 9-jährige mit einem Hund Gassi zu schicken und dann noch einem, den sie gar nicht halten könnte?

    Das Mädel ist nicht 9, sondern 14 Jahre alt.

    Der betroffene Kanton hat weder Listen, noch sonst welche Einschränkungen (bspw. solche, die an an die Hundegrösse angelehnt wären). So würde ich davon ausgehen, ja, das darf man (dort).

    Wäre es in meinem Kanton passiert, hätte das Mädel den Hund nicht führen dürfen (so, wie in D Kat.1 Soka, sie überhaupt züchten, kaufen und halten zu dürfen, ist genehmigungspflichtig) und die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, der Hund wäre sofort eingezogen worden.

    Gibt es da keine so tolle "Regel" wie in Deutschland?

    Im Prinzip ist hier ja das Alter egal

    Es wird ja insgesamt gemessen

    Hund, Führer, eventuell andere Faktoren

    Wenn ich 99 bin und gebrechlich nutzt das Alter ja nix

    Ein tobender kangal ist was anderes als ein alter toy Pudel, etc

    Wobei das psychisch interessant zu interpretieren ist ;)

    Egal wie es genau gelaufen ist - wird man ja vermutlich nie erfahren - aber ist es überhaupt erlaubt, eine 9-jährige mit einem Hund Gassi zu schicken und dann noch einem, den sie gar nicht halten könnte?

    Nein, aber irgendwie auch nicht absolut verboten, ausser "listenhund" und Co

    Es gibt Anforderungen an den hundeführer

    ...muss physisch und psychisch dazu in der Lage sein...

    Also mal wieder ein Problem zum Thema Verantwortung

    Hier Hundebesitzer und Erziehungsberechtigte

    Uuuund, man achte auf das Foto...

    Verstellbare EinlegeBöden

    Darauf verzichten manche Hersteller tatsächlich

    Ich dachte das sei inzwischen Standard :ugly:

    Andersrum passt es... Es wird tatsächlich (wieder)

    Zunehmend darauf verzichtet

    Zusätzlich darauf achten das große Schubladen

    Auch seitliche Griffe haben.

    Es wird fleißig Material gespart und viele Laden

    Sind für ein befülltes heraus nehmen nicht stabil genug

    Wenn laut Aussage in dem Tom Post 64 Hunde eine Perspektive auf Vermittlung haben, dann haben nach Adam Riese 56 keine Chance jemals gesellschaftskompatibel zu werden.

    Dann muss man diese 56 eben einschläfern, weil sonst bleibt es ja über Jahre immer nur eine Verwahranstalt.....

    Sicherungsverwahrung nach MRV

    Und damit ist dann das "vorübergehend verschleierte" Problem

    Wieder offensichtlich und ein gesellschaftliches Problem