Mein Hund ist 2016 geboren, also auch nach der Übergangsfrist.
Offenbar wird das von den meisten TÄs hier nicht so ernst genommen, siehe "Du solltest dich da noch eintragen". Und zu Punkt zwei fällt mir auch nur ein: Wenn man einen riesigen Wurf durchimpft, ist es vermutlich auch leichter, wenn man nur die Daten zu Chip, Impfung und Ausweisausstellung eintragen muss, wärend die Züchterin halt die elendig langen Namen, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum und Farbe einträgt.
Und nach wie vor finde ich auch keinen Stempel irgendwo, der besagen würde, dass der TA das Ausfüllen des Besitzerblattes beglaubigt hätte. Selbst wenn man offiziell nicht reinschreiben darf: Wie soll man denn das nachweisen, dass sich jemand selbst als Besi eingetragen hat?
Und wie soll so ein Dokument als Beweis für irgendwas gelten? Außer der Unterschrift des Besitzers gibts ja keinen Nachweis für irgendwas. Wenn jemand den Hund samt Pass stiehlt und sich einträgt, kann man absolut nicht nachvollziehen, wie der Hund den Besitzer gewechselt hat. Genauso wenig, wie mans nachvollziehen kann, wenn jemand in der TA-Praxis steht und sagt, er hätte den Hund grad gekauft, der Passeintrag müsste geändert werden.
Beiträge von Esiul
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Eine Leine unserer alten Hündin (keine besonders schöne) habe ich auch jetzt noch im Gebrauch für Garfield.
Ihr Halsband liegt im Vorzimmer zum Andenken in einer Mauerniesche. Die restlichen Sachen wurden alle verschenkt oder weggeworfen (soviel Zeug hatte sie nicht). -
Hab mir den Pass nochmal angesehen. Also wenn ich mir das Schriftbild so ansehe, dann ist Punkt I. von mir ausgefüllt, Punkt II. von der Züchterin, Punkt III. und IV. von der TÄ, Punkt V. (Tollwutimpfung) von meiner Zweit-TÄ, Punkt IX (sonstige Impfungen) von der TÄ meiner Züchterin und meiner Haus-TÄ.
Da haben schon einige Leute reingekritzelt, wies scheint. -
Spitze!
Vielleicht findest du ja hier im Forum auch den einen oder anderen hilfreichen Beitrag. Es gibt sicher auch andere Bolonka-Freunde hier... -
Die sind auch alle gut, nur halt nicht kurzhaarig, daher hatte ich sie gerade ausgeklammert.
Ansonsten werfe ich mal die kleineren Pudelvariationen in den Raum, die haaren wirklich nicht. (Ich hab ein großes Exemplar hier sitzen, und haarmäßig ist es echt eine Wohltat! Die Haare unserer kurzhaarigen Jagdhündin haben wir drei Jahre nach ihrem Tod noch in manchen Ecken des Hauses gehabt...)
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Was möchtest du denn mit dem Hund machen? Wo und wie lebst du?
Finde ich sehr gut von dir, dass du deine Wahl nochmal überdenkst - viel zu viele Leute stampfen dann mit dem Fuß auf, stecken sich die Finger in die Ohren, singen laut "Lalalalala" und schreien "Ich will aber!", gefolgt von Geheule ob der vierstellige Tierarztrechnungen, weil der Hund Dauergast in der Ordination ist.
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Ja, hätte sie müssen, denn lt. Tierärztekammer darf der EU-Heimtierausweis nicht blanko abgegeben werden.
Das weiß ich ziemlich sicher, weil mein Tierarzt aktives Mitglied in der Tierärztekammer ist.Interessant
Vor allem weil neben der TÄ der Züchterin, die die Züchterin nicht eingetragen hat, auch meine TÄ (ich hatte schlicht und einfach nicht mehr daran gedacht, mich einzutragen, bevor ich Garfield meiner TÄ vorgestellt habe), nur gemeint hat, dass ich das halt noch ausfüllen sollte - also mit keinem Wort erwähnt, dass die erste TÄ einen "Fehler" begangen hätte o.ä. Und normalerweise spricht die schon an, wenn irgendwo Mist gebaut wurde.
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Ich habe von meiner Züchterin den Pass aber auch "leer" bekommen, also ohne eingetragenem Besitzer. Die Daten zum Hund Abschnitt II bis IV waren natürlich ausgefüllt und mit Folie gesichert. Hätte da die Züchterin als Erstbesitzerin von der TÄ eingetragen werden müssen?
Auch im Pass selbst steht in keinem Abschnitt, dass die Besitzerseite nicht selbst ausgefüllt werden darf. Ist das vlt. wieder von Land zu Land unterschiedlich?
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Granatapet Lamm und Kartoffel
Konsistenz: ziemlich fest
Geruch: wie besseres Hundefutter halt. Bin da leider nicht so begabt im Gerüche beschreiben ^^
Bestandteile: Kartoffelstückchen erkennbar, ansonsten fein gewolft
Verwertbarkeit (OP): gutExterner Inhalt up.picr.deInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Externer Inhalt up.picr.deInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Externer Inhalt up.picr.deInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt. -
Du bist in Deutschland, die anderen User unterhalten sich über die Schweiz, welche nicht zur EU gehört. Daher kommt der Zollstempel, der kommt vom Import in die Schweiz. Allerdings kann sich ja wirklich jeder im Pass selbst als Besitzer eintragen, als eindeutigen Beweis für Besitzanspruch finde ich das ohnehin recht dürftig.