Gwenna hat zum Beispiel auch einen abgebrochenen Schneidezahn, den wir nicht haben ziehen lassen. Ist bisher nie einem Richter aufgefallen
Oder es wurde nie angesprochen weil man ja sieht, dass der Zahn da ist. Es geht ja um die Anlage. Wenn ich da jetzt nen Hund mit Zahnlücke hinstelle, kann der genetisch nicht da sein oder eben gezogen weil notwendig. Wenn der Zahn abgebrochen ist, ist ja die Anlage dennoch da. ![]()
Ich würde auch die Bestätigung mitnehmen und gut ist. Wenn der Richter bei der Zahnkontrolle seltsam guckt, kann man ja gleich ein paar Worte sagen.
Das mit dem geringer Bewerten kommt wahrscheinlich auf den Richter an, wie gewichtig ihm der momentane Eindruck ist. Die Anlage beim Zahn ist ja da gewesen, ein Unfall kann immer passieren oder ob er da drüber weg sieht. Versuchen, dann weiß man es. Es wird eh jeder Richter anders bewerten.