Naja bei dem Referentenentwurf der BMEL steht bspw auch drin "Bewegungsanomalie".
Da wäre eben schon wieder die Frage : Bezieht sich das auf Lahmheiten oder reicht es schon wenn der Hund bspw aufgrund der Winkelungen nen stacksigeren Gang hat ( bspw bei Terriern oder manchen Nordischen Rassen ) ?
So an sich würde ich daraus auch erstmal interpretieren ( also auch hinsichtlich Skellettanomalien) :
Kurzbeinigkeit bspw is raus ( betrifft also alles Niederläufige, inklusive Jack Russell Terrier, Cairn Terrier, Westie, Scottie und Co, aber mindestens definitiv Dackel oder Bassets), andere Kleinhundrassen hingehen ( bspw Beagle, Zwergschnauzer, Sheltie, die da ja als bedroht genannt wurden) dürften eigentlich aus dem Schneider sein.
Der Cocker Spaniel bspw könnte wegen der langen Ohren wieder kritisch sein..
Und überhaupt apropo Ohren - zählen die da noch mit rein ? Wenn ja sind dann nur Stehohren ok ? Oder Bezieht sich das nur auf Ohren mit Überlänge? Und wo fängt das an ?
Es ist halt einfach ausbaufähig und muss konkreter werden, sonst bietet das einfach ne offene Tür für Behördenwillkür, bzw zählt eben wahnsinnig viele Rassen mit rein die keine Qualzuchten sind.
Dass sich dahingehend aber was ändern muss und wie es aussieht auch wird, ist gut.
Da frage ich mich allerdings: Es gibt bereits in anderen Ländern Verbote für Cavalier King Charles Spaniels und Englisch Bulldogs, so wie bspw in den Niederlanden die Regelung zur Nasenlänge. Wie wahrscheinlich ist es dass Deutschland dann auf einmal weit darüber hinaus gehen kann?