Selkie
Das kannst Du jetzt nicht wirklich erst meinen.
Selbst Dir sollte klar sein, dass es sich bei Deinem Beispiel um einen völlig anderen Sachverhalt handelt, als der um den es hier geht. Was Du schilderst ist mindestens ein Doppelhaus oder ein Mehrparteienhaus.
Nein, ist es nicht. Es gibt in der geschilderten Version natürlich jede Menge Mehrparteienhäuser, aber es gibt genauso viele Einfamilienhäuser. Bei manchen Häusern ist sogar "Einfamilienhaus" arg übertrieben, die wunderschönen kleinen Häuschen gegenüber sind eher "Einpersonenhäuser" mit nur einem Wohnraum im Parterre und einem Schlafzimmerchen im Dachgeschoss. Davor ein Vorgarten, dahinter ein Hof für jedes einzelne Haus.
Das Haus in dem ich wohne, hat zwar mehrere Wohnungen, aber nur deshalb, weil wir das vor 20 Jahren so ausgebaut haben, so dass jeder in der Familie eine eigene kleine Wohnung bekommt. Ich könnte zwar sowieso keinen Hund allein im Vorgarten lassen, weil wir den Vorgarten auf einer Seite nicht sicher eingezäunt haben. Aber am Eckgrundstück z.B. ist der (friedliche) Hund gern und oft draußen. Vom Gartentor bis zur Tür sind es etwa 10m, die Klingel ist an der Haustür, und direkt vor der Haustür liegt manchmal der Hund und sonnt sich. Das könnte genau die Situation wie im Eingangspost sein (ist es aber nicht, denn erstens würde der Hund niemanden stellen und zweitens bin ich ziemlich sicher, dass die Leute den Hund nicht in Abwesenheit draußen lassen).
Also: ja ich meine das ernst. Und nein, mir ich nicht klar, wieso das eine völlig andere Situation sein soll.
Zitat
Denn im Bezug auf den Eingangspost müsste man, um bei Deiner Ausführung zu bleiben, ein oder mehrere Privatgrundstücke durchqueren um am Ende auf dem, der gewünschten Person zu landen.
Den Teil verstehe ich nicht.
Die Dame im Eingangspost wollte zu den Menschen, auf deren Grundstück sie stand. Das ist genau die Situation, die in meiner Umgebung Alltag ist. Am beschriebenen Eckgrundstück ist sogar gelegentlich der auf dem Grundstück frei herumliegende Hund vorhanden.
Für mich ist deshalb völlig klar: wer einen wachsamen Hund draußen lassen will, der muss den Vorgarten entsprechend sichern, damit die Leute nicht in Gefahr geraten.