Beiträge von Selkie

    Soviel ich weiß sind nasale Impfung und Injektion zwei Paar Schule Pi = Injektion = Parainfluenza. Nasal = Bordetella Bronchiseptica.

    Mein TA nutzt No­bi­vac Bb­Pi -> nasale Impfung gegen Parainfluenza und Bordetella. Da muss für den Zwingerhusten gar nichts mehr injiziert werden.

    Die Impfung gibt er auch nur den Hunden, bei denen ein überdurchschnittliches Risiko angenommen wird und sowieso nur, wenn der Besitzer das auch will.

    Wenn ich unsicher wäre, würde ich genau ein mal impfen lassen.

    Wenn der TA sich aber weigert das zu machen und der nächste auch und......

    Und dann? Impfstoff besorgen und selber impfen?

    Der weigert sich? Wie soll das gehen? Der weiß doch gar nicht, dass ich nie vor hatte, den Hund in 4 Wochen noch mal impfen zu lassen.

    Ich lasse impfen. Der TA trägt nur 4 Wochen ein und will dann noch mal impfen. Wenn ich nach 4 Wochen nicht wiederkomme, dann saugt der die Impfung doch nicht wieder raus aus meinem Hund. Der Hund ist geimpft. Der Eintrag im Ausweis ist nur bei Tollwut relevant, hier ging es aber um SHP. Da ist völlig egal, was im Ausweis steht.

    Meine Tierärztin wird mir nämlich bestimmt eine Grundimmunisierung aufschwätzen wollen, weil ja kein gültiger Impfschutz mehr besteht...

    Genau DAS machen sie, da sind sie sich auch alle einig. :nicken:

    Kann ich nicht bestätigen.

    Wenn ich unsicher wäre, würde ich genau ein mal impfen lassen. Egal womit der TA impft und egal was der in den Ausweis einträgt. Den Eintrag liest das Immunsystem nicht, das beschäftigt sich nur mit der Impfung. Bei Lebendimpfstoffen (SHP hat nur lebende Komponenten) reicht eine Impfung für vollen Impfschutz aus. Wenn mir das immer noch nicht sicher genug ist, weil im Beipackzettel von Impfstoff xy steht, dass mehrere Impfungen nötig seien, dann würde ich auf einem Impfstoff bestehen, dessen Beipackzettel bei erwachsenen Hunden sofort 3jährige Immunität verspricht.

    Aber ich hab ja zum Glück vernünftige Tierärzte, das macht die Sache sehr viel einfacher.

    Seuchenverdächtig ist ein Hund nicht, weil er in einer Gegend lebt, in der ein illegal importierter Hund mit Tollwut aufgetaucht ist. Seuchenverdächtig ist ein Hund, wenn er Symptome zeigt.

    Wenn anzunehmen ist, dass ein Hund Kontakt zu einem erkrankten Tier hatte, greift §9 der Verordnung. Richtig ist: Hunde ohne als sicher geltenden Impfstatus können getötet werden. Es kann aber auch Beobachtung angeordnet werden:

    § 9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht

    (1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
    (2) Andere als in Absatz 1 bezeichnete Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort behördlich zu beobachten.
    (3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.
    (4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für nicht unter wirksamem Impfschutz stehende Hunde und Katzen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, sofern die Tiere sofort für mindestens drei Monate sicher eingesperrt werden und Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Die zuständige Behörde kann in der Entscheidung nach Satz 1 oder nachträglich die Dauer der dort genannten Maßnahme verkürzen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    2008 in Lörrach wurde außer dem Tollwut-Welpen kein ungeimpftes Tier getötet, auch dann nicht, wenn es Kontakt zu dem betroffenen Welpen hatte. Die Tiere wurden unter Quarantäne gestellt (Quelle - Seite 5).

    Ich kann mir nicht so recht vorstellen, dass ein Tennisball am Rücken weniger schlafstörend ist als das Schnarchen selbst.

    Wenn natürlich Apnoen auftreten ist so eine Störung das kleinere Übel. Aber nur dann.

    Das Problem ist doch nicht, dass es gewünschte Frisuren gibt.

    Ein Problem ist, wenn die gewünschte Frisur ein normales Hundeleben verhindert.

    Wobei bei dem Pekingesen nicht das Fell allein das Problem ist. Das könnte man nach der Ausstellung wieder runterbürsten und dann könnte ein normaler Hund trotz bodenlangem Fell laufen. Aber unter dem gnadenlos überdimensionierten Fell steckt ein völlig verbauter Hund.