In Kurzform wurden 6 Kriterien festgelegt anhand deren das Züchten mit Hunden, die nicht an die Kriterien herankommen, rechtlich verboten ist.
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Ab dem 18. Mai 2020 gilt deshalb ein geändertes Verfahren für die Registrierung von Würfen von kurzschnäuzigen Hunden. Für alle Wurfanmeldungen ist ein tierärztliches Zertifikat beider Elternteile vorzulegen, um einen Stammbaum zu erhalten. Wenn das Zertifikat zeigt, dass die Eltern die Kriterien nicht erfüllen, wird kein Stammbaum ausgestellt.
Es wird ein separates Register geben für Hunde deren Eltern die Kriterien nicht erfüllen. Diese Hunde erhalten einen Abstammungsnachweis in dem vermerkt wird, dass die Hunde reinrassig sind aber die Elterntiere nicht die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Dadurch sollen Nachkommen dieser Hunde, falls sie die Kriterien erfüllen zur Zucht genutzt werden können.
Verstehe ich das richtig: es ist illegal, Hunde zu züchten, wenn die Eltern die Kriterien nicht erfüllen.
Der RdB akzeptiert das jetzt notgedrungen, öffnet aber eine Hintertür für illegale Verpaarungen? Indem solche gesetzeswidrigen Würfe zwar keine Papiere bekommen, aber extra für die eine andere Form das anerkannten Abstammungsnachweises eingeführt wird? Also das offizielle Schattenregister für eigentlich kriminelle Zucht-Aktivitäten?
Wenn das ganz offiziell möglich ist, dann ist das Gesetz doch für die Tonne.