Ich mein das ganz generell. Nicht unbedingt rechtlich, sondern mehr ethisch.
Ich habe eben eine Doku gesehen, in der jemand über eine verstorbene Person gesagt hat, es würde die Privatsphäre des Menschen verletzen, wenn in seinem Tagebuch gelesen würde.
Und ich hab mich gefragt, ob das stimmt.
Also ob eine verstorbene Person noch das Recht auf Privatsphäre hat. Oder ob die noch "verletzbar" ist.
Das ist ein ganz schweres Thema.
Spontan würde ich sagen: wer für sich allein Tagebuch führt, will das nicht für die Öffentlichkeit tun. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass im Tagebuch (neben vielen anderen Dingen) genau das geschrieben wird, was die Tagebuchschreiber explizit nicht mit anderen Menschen teilen wollen. Diesen (unterstellten) Wunsch sollte man respektieren.
Und dann denke ich an Anne Frank, Anais Nin und andere sehr prominent veröffentlichte Tagebücher und meine Überzeugung bröckelt. (OK, bei Anais Nin bröckelt meine Überzeugung nicht so sehr ...
)
Also ganz klar: ich weiß es nicht. Ich habe Zweifel ob es moralisch richtig ist, private Details posthum öffentlich zu machen und gleichzeitig sehe ich den literarischen und gesellschaftlichen Nutzen in vielen Veröffentlichungen der privatesten Gedanken aus Tagebüchern.
Nun stellt sich die Frage: ab wann ist ein Tagebuch überhaupt interessant genug, um es zu veröffentlichen? Ab wann ist eine Person öffentlich genug um ihre Tagebücher posthum zur Literatur zu erklären? Ab wann überwiegt das öffentliche Interesse den privaten Wunsch des Verstorbenen?