Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass die Hausverwaltung einfach so anordnen kann, dass die Hunde den Garten nicht mehr betreten dürfen. Wenn überhaupt dürfte so ein Verbot nur durch die Eigentümerversammlung ausgesprochen werden. Von daher würde mich wirklich mal interessieren, wie die Hausverwaltung dieses Verbot begründet. Dass sich eine Partei, egal ob Mieter oder Eigentümer, gestört fühlt, dürfte dazu nicht reichen. Da könnte man sich eventuell auf die Lärmbelästigung, falls vorhanden, beziehen. Aber ruhiges Aufhalten im Garten verbieten, ich weiß nicht...
Ich finde den Vorschlag, sich mal bei einem RA beraten zu lassen, absolut richtig. Zur Wahrung des Hausfriedens muss der RA ja nicht sofort öffentlich in Erscheinung treten.
Und natürlich würde ich das Thema auf die nächste Tagesordnung der Eigentümerversammlung setzen lassen. Wenn der Garten so ungepflegt ist, dürfte es den anderen Eigentümern eigentlich nur um die Lautstärke gehen.