Ich bin ein Fan von rassebezogenen Arbeitsprüfungen, die natürlich Verhalten und Wesen ebenso im Fokus haben, wie Arbeitseigenschaften und rassetypische Verhaltenszüge.
So ein Einheitsbrei ist nicht so meins.
Beiträge von *Sascha*
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Gersi
Ich bin auch nicht drüber gefallen und ich glaube, Pünktchen hat auch einfach nicht dran gedacht. Es ging darum, dass Paketboten häufig ausländische Mitbürger mit schlechteren Deutschkenntnissen sind und deswegen ein Hinweisschild evtl. nicht lesen können. Und es daher etwas sehr unpassend ist, sie als kognitiv nicht normal entwickelte Erwachsene zu bezeichnen. Ich hätte und habe in dem Moment aber auch nicht darüber nachgedacht und auch nur an "depperte Deutsche" gedacht, die lesen können sollten (Was aber ja auch nicht sicher ist, der Vollständigkeit halber).
Das sind eben auch alles Dinge, die bei der Haftungsfrage eine Rolle spielen. Wer hätte was aufgrund seiner Kenntnisse wissen können. Ich würde halt auch immer sagen, habe ich einen Hund, der fremde blöd findet, dann lässt man den Hund im Eingangsbereich entweder gar nicht laufen oder schließt ab. Schild und unabgeschlossenes Tor alleine sind als Sicherung nicht ausreichend.Ich habe das schon verstanden, traue aber auch ausländischen Zustellern zu, zu verstehen - weil ich diese für durchaus intelligent halte - das z.B. ein Schild mit Hund drauf plus verschlossenes Gartentor das (ein nicht aktiv freigegebener) Zutritt nicht erwünscht ist. Die machen den Job ja auch nicht erst seit gestern und sind keineswegs blöd.
Wenn dann etwas passiert greift natürlich trotzdem die Gefährdenshaftung, aber ich sehe dann nunmal keine 100% beim Hundehalter. Ob ein Gericht das anders sieht hängt dann halt von Details ab.
Wenn es blöd kommt, dann kann einem Halter die Warnung vor einem nicht ganz freundlichen Hund auch noch verschärfend ausgelegt werden, denn dann hat man ja sogar gewusst, dass der Hund gefährlich werden könnte und ihn trotzdem nicht entsprechend gesichert. Und tatsächlich glaube ich, wenn Post- oder Paketboten bei jedem Hundeschild an der Gartenpforte umdrehen würden, dann würden ganz ganz viele Pakete und Briefe nicht zugestellt werden. Tatsächlich haben ja fast alle Hundebesitzer irgendwo so ein Schild im Eingangsbereich. Und in der Regel muss man trotzdem nicht damit rechnen, dass man auf dem Weg zur Haustür von einem Hund gestellt oder gebissen wird. In erster Linie sagt so ein Schild nämlich erstmal nur aus, dass es vermutlich einen Hund im Haushalt gibt. Ausnahme vllt "freilaufender Hund und Grundstück nicht betreten".
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Gersi
Ich bin auch nicht drüber gefallen und ich glaube, Pünktchen hat auch einfach nicht dran gedacht. Es ging darum, dass Paketboten häufig ausländische Mitbürger mit schlechteren Deutschkenntnissen sind und deswegen ein Hinweisschild evtl. nicht lesen können. Und es daher etwas sehr unpassend ist, sie als kognitiv nicht normal entwickelte Erwachsene zu bezeichnen. Ich hätte und habe in dem Moment aber auch nicht darüber nachgedacht und auch nur an "depperte Deutsche" gedacht, die lesen können sollten (Was aber ja auch nicht sicher ist, der Vollständigkeit halber).
Das sind eben auch alles Dinge, die bei der Haftungsfrage eine Rolle spielen. Wer hätte was aufgrund seiner Kenntnisse wissen können. Ich würde halt auch immer sagen, habe ich einen Hund, der fremde blöd findet, dann lässt man den Hund im Eingangsbereich entweder gar nicht laufen oder schließt ab. Schild und unabgeschlossenes Tor alleine sind als Sicherung nicht ausreichend. -
Wobei dann eine Mitschuld nicht von der Hand zu weisen ist. Umfriedetes Gelände mit Klingel hat man halt nicht zu betreten. Insbesondere wenn es beschildert ist, dass dies unerwünscht ist.
Zugangstor zum Grundstück absperren, dann kommt auch kein Zusteller rein, der mangels Sprachkenntnisse das Schild nicht lesen kann.
und/oder in der Sendungsverfolgung nachschauen und den Hund rechtzeitig sichern.
Tschuligung, aber die Zusteller machen so einen wichtigen Job unter sehr miesen Bedingungen. Dann noch zu sagen Mitschuld, wenn er versucht seinen Job zu machen, nein das gefällt mir nicht.
Bei uns ist das Tor von innen verriegelt und lässt sich nur mit bisl "Technik" von außen öffnen. Aber nicht weil der Hund ein Problem wäre, sondern weil ständig von Besuchern vergessen wurde, das Tor wieder zu schließen. DAS scheint aus der Mode gekommen zu sein, gibt wohl zu viele Tore, die nur aus ästhetischen Gründen geschlossen sind ...
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Hier scheint aber eher der Wille gefehlt zu haben, die Hunde zurückzuhalten. Auch würde ich nicht automatisch davon ausgehen, dass Hunde, die im Freilauf "durchstarten" auch an der Leine unkontrollierbar sind. Das sind ja doch zwei Paar Schuhe.
Aber denkst du echt, das wenn die alle 4 an der Leine durchstarten der Besitzer die dann halten kann?
Das die angeleint durchstarten werden sage ich ja nicht, aber kann ja halt immer mal passieren (jetzt auch nicht auf Aggression gemünzt)Nein, aber das wäre auch nicht mein Anspruch. Mir würde es reichen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Durchstartens der Hunde durch Erziehung hinlänglich reduziert ist und nicht davon auszugehen ist, dass eben dieses passieren könnte. Wenn ich die körperlichen Möglichkeiten, einen Hund zu halten, zur Bedingung mache, dann dürfte niemand mehr ein Großtier im öffentlichen Raum führen und niemand dürfte seinen Hund ableinen, denn auch da habe ich keine körperlichen Möglichkeiten mehr, ein Tier zu halten.
Mich bitte aber jetzt nicht falsch verstehen, ich bin sehr wohl der Meinung, dass viele Hund-Halter-Kombination fahrlässig sind. Das kann man aber eben nicht auf die körperlichen Fähigkeiten des Halters reduzieren. -
zum glück ist da nichts passiert.
Finde es auch sehr unverantwortlich mit so vielen großen Hunden alleine spazieren zu gehen. Die waren jetzt frei, das ist ja noch weniger Einfluss dabei. Aber auch angeleint: wären die los gestartet, der Besitzer hätte die dann ja auch niemals halten können.
Kam hier ja jetzt öfter vor das erwähnt wurde das es Bundesländer gibt, die eine Grenze an gleichzeitig aus zu führenden Hunden vorgeben. Das scheint mir auch sehr sinnvoll. Damit kann sicher auch nicht jedes Unglück vermieden werden, aber besser als das sich die Leute so überschätzen.Hier scheint aber eher der Wille gefehlt zu haben, die Hunde zurückzuhalten. Auch würde ich nicht automatisch davon ausgehen, dass Hunde, die im Freilauf "durchstarten" auch an der Leine unkontrollierbar sind. Das sind ja doch zwei Paar Schuhe.
Ich empfinde es halt immer noch als höchst individuell, wie viele große oder kleine Hunde eine Person vernünftig kontrollieren kann. Manchmal ist ein kleiner Hund schon zu viel, manchmal sind drei große Hunde gar kein Thema. Steht und fällt halt alles mit den Fähigkeiten des Halters und dem Erziehungsstand der Hunde.
Überschätzen sollte man sich halt nicht, aber sich zu überschätzen ist eben auch menschlich. Je mehr Sachkunde und Verantwortungsbewusstsein, desto geringer die Wahrscheinlichkeit dafür. -
Warum abgesehen davon?
Das ist doch genau der zentrale Punkt. Genau das war fahrlässig (laut Urteil), dass sie 3 Hunde gleichzeitig geführt hat.
Wenn sie nur davon abgesehen hätte...
Grob fahrlässig war lt.Urteil, dass sie drei Hunde führte die sie weder physisch noch verbal unter Kontrolle hatte.
Und, da Fahrlässigkeit immer vorhersehbar sein muss. Dass sie das in jedem Fall hätte vorhersehen müssen.
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Die Situation hätte sehr wohl (vorher) beeinflusst werden können. Nur 1 Hund führen. Maulkorb drauf.
Wo ist da eine Ausnahmesituation ist die man nicht beeinflussen kann?
Nahezu jede Situation lässt sich vorher so beeinflussen, dass nichts passiert wäre. Das lässt sich im NACHHINEIN halt immer sagen. Bei Fahrlässigkeit geht es aber eben darum, dass man es VORHER schon hätte wissen müssen.
Eine Ausnahmesituation liegt dann vor, wenn das Verhalten eines Hundes nicht zu erwarten gewesen ist. -
Mit der Möglichkeit, dass seine Entscheidungen im Nachhang als fahrlässig oder grob fahrlässig gewertet werden, auch wenn er sie im Vorfeld nicht so gesehen hat.
Das ist ja auch richtig so. Allerdings müssen die Entscheidungen im Vorwege eben schon als fahrlässig erkennbar sein, nicht unbedingt für die angeklagte Person, aber eben für normale sachkundige Hundehalter in der gleichen Ausgangslage. Für den Vorwurf der Fahrlässigkeit reicht es nicht, wenn es im Nachhinein ja alle schon vorher gewusst haben wollen.
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Ich (und auch andere normale HH hier im Thread) sehen aber ein Problem bei manchen HHs, die mit mehreren (großen/schweren) Hunden unterwegs sind.
Bei manchen oder bei allen grundsätzlich? Genau das ist nämlich der entscheidende Knackpunkt. Ist es grundsätzlich grob fahrlässig mit drei mittelschweren Hunden unterwegs zu sein oder ist es das nur unter bestimmten Bedingungen?