Beiträge von *Sascha*

    Ich finde den Test irgendwie ziemlich crazy. Ich glaube, Timur würde da meist denken: "Nun sind sie völlig verrückt geworden." Aber vllt bin ich da mittlerweile auch zu sehr HSH geprägt? Ich habe mir nun ein paar Tests bei youtube angesehen, aber ich finde die Hunde alle irgendwie "drüber".
    Was haben die Punkte zu bedeuten? Ich bin da irgendwie nicht so ganz klug daraus geworden, was da von den Hunden erwartet wird.

    Wer sagt denn, dass die fehlt?

    Glaubst du wirklich, VB und Co würden diese Genehmigung nicht quer durch alle Kanäle posten, wenn sie diese schon hätten?

    Ein Click und alle Kritiker während mundtot gemacht.

    Und wie Vakuole schon festgestellt hat, so lange da kein Beschluss vorliegt, sind alle Maßnahmen widerrechtlich. Was durchaus dazu führen kann, dass die Anträge aus Prinzip abgelehnt werden.

    Tatsächlich glaube ich, dass die Hellhound Foundation sich mit den zuständigen Ämtern im Austausch befindet. Bei den finanziellen Mitteln, die da mittlerweile im Spiel sind und auch den extern involvierten Verantwortlichen, die durchaus einen Ruf bei den Behörden zu verlieren haben.

    Ein Tierheim braucht diesen aber nicht, das ist im Außenbereich auch mit einem bauvorbescheid und drauf folgendem Bauantrag genehmigungsfähig

    Ja genau und hat sie diesen genehmigten Bauantrag nun? Würde mich doch arg wundern, wenn das in D bei der immensen Bürokratie heutzutage so schnell gegangen wäre.

    Und solange sie den genehmigten Bauantrag nicht hat sind alle durchgeführten Baumassnahmen illegal (und dazu zählt das aufstellen von 40 Gartenhäuschen auch wenn diese Einzeln keine Bewilligung benötigen).

    Das kann ich dir nicht sagen. Aber man kann auch schlecht das Gegenteil behaupten. Immerhin äußern sie sich dazu, dass es an diesem Standort schon zweimal ohne Genehmigung schief gegangen ist, daraus könnte man schlussfolgern, dass sie es kein drittes Mal ohne Genehmigung versuchen. In der LBO Sachsen-Anhalt steht was von 3 Monaten bis Genehmigung. Auskennen tu ich mich damit aber auch nicht. Eine Bauvoranfrage wird ja auch ganz explizit erwähnt und die stellt man in der Regel ja schon vor dem Kauf sogar.

    Darf man 40 Gartenhäuser einfach so aufbauen?

    Eher nicht.

    Aber die wesentlich spannendere Frage ist die, nach der Nutzungsänderung, die genehmigt werden muss.

    So lange die fehlt, kann man sich alles andere eigentlich sparen.

    Wer sagt denn, dass die fehlt?

    Aus den Kommentaren von der Facebook-Seite der Hellhounds unter Normens Beitrag. Antwort auf die Einlassung, dass schon zwei Tierschutzprojekte in der Kaserne scheiterten.
    Quelle:. Facebook

    Hellhound Foundation ohje ich glaub es wird Zeit da mal öffentlich drüber zu schreiben. Das waren Tierschutzvereine die da einfach hingezogen sind und angefangen haben. Da gabs keine Genehmigung und kein gar nix. Sowas kann gut gehen muss es aber nicht und ist es in den Fällen auch nicht.

    Hellhound Foundation auch is die Aussage " ist vom Tisch" nicht richtig . Der Gemeinderat hat den Beschluss für den Bebauungsplan abgelehnt. Ein Tierheim braucht diesen aber nicht, das ist im Außenbereich auch mit einem bauvorbescheid und drauf folgendem Bauantrag genehmigungsfähig. Der B plan is für sogenannte Teilprivilegierungen notwendig . Z B Seminare etc. Deshalb haben wir den damals gestellt. Reine Zeitverschwendung wegen Fehlinformationen....

    Die Versagung einer Bewilligung wäre dann aber Sache des Bauamts und nicht der Gemeindevertretung. Wenn ich das richtig verstehe, dann hat die Gemeinde einer Änderung des Bebauungsplans nicht zugestimmt, so kann nun zwar die tierheimähnliche Einrichtung (da privilegiert) bewilligt werden, nicht aber das angedachte Seminarzentrum.
    Ansonsten gibt es doch keine Anhaltspunkte, die darauf hinweisen könnten, dass die Bauarbeiten an der Kaserne NICHT mit dem Bauamt abgestimmt und bereits bewilligt sind.

    Aber wenn man seinen Hund abgeben muss, sollte man dafür in die Pflicht genommen werden können.

    Es gibt immer Leute, die sich irgendwie entziehen. Wird es immer geben. Trotzdem könnte so eine Regelung eine abschreckende Wirkung haben - auf die unüberlegte Anschaffung bestimmter Hundetypen oder die Einfuhr von Hunden mit unbekannter/problematischer Vorgeschichte. Das Risiko, falls was schief geht, läge dann bei dem, der es so entschieden hat.

    Das ist doch geltende Rechtslage. Auch wenn der Hund von der Behörde sichergestellt wird, holt sie sich das Geld für die Unterbringung (wenn möglich) vom Eigentümer zurück.

    Gerade weil jeder für seinen Hund selbst aufkommen muss, gibt es doch solche Einrichtungen und Personen wie Vanessa Bokr, die den Menschen ihre Hunde dann abnehmen, weil eben kaum jemand bereit oder dazu in der Lage ist bis ans Lebensende seines Hundes 1000EUR/Monat für eine externe professionelle Unterbringung zu zahlen.

    Ich bleibe dabei, eine vernünftige "Arbeitsprüfung" auch für Begleithunde (Da wird eben Alltags-und Familientauglichkeit geprüft) würde das Problem beheben. Soll doch jeder Rassezuchtverband einmal ordentlich definieren, welche Eigenschaften und Verhaltensweisen für seine Rasse typisch und gewünscht sind und dann entsprechend seine Zuchttiere prüfen und selektieren.