Mir liegt gerade auch einer dieser sehr "strikten" Schutzverträge vor. Es geht um einen Hund, der bereits in DL auf Pflegestelle ist.
Die auffälligsten Punkte:
- Das Eigentrumsrecht bleibt für IMMER bei der Orga.
- Die Schutzgebühr von XX sei kein Kaufpreis, sondern eine Unterstützung.
- Wohnungswechsel muss mitgeteilt werden.
- Einschläferung nur mit Rücksprache.
-> Explizite Strafgelder werden jedoch keine genannt. Da steht nur:
Sollte eine oder mehrere der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt.
Was sagt ihr dazu? Die Abwicklung hat 5 Wochen gedauert, es soll doch nun nicht daran scheitern... .