Weiß jemand, wie es ist, wenn ich den Fall meiner Versicherung melde? Die KfZ-Haftpflicht prüft ja zum Beispiel, ob die Ansprüche der Gegenseite überhaupt berechtigt sind und zahlt dann oder eben nicht. Macht das die Tierhalterhaftpflicht auch? Oder gilt das quasi schon als "Schuldeingeständnis" wenn ich den Fall melde. (Ich weiß, dass es streng genommen nicht um "Schuld" geht, sondern man als Tierhalter eine Gefährdungshaftung hat. Aber dass ich oder meine Versicherung für etwas aufkommen, was Newton definitiv nicht gemacht hat, sehe ich auch nicht ein.)
ich hab mir die ganzen 11 Seiten zu dem Thema nicht durchgelesen, aaber dazu kann ich dir was sagen.
mein Mann arbeitet ja als Schadensachbearbeiter bei einer Versicherung und hat täglich damit zu tun.
Deine TH-Haftpflicht prüft, genau so wie die KFZ, die tatsächlichen Ansprüche.
In dem Fall würde die Versicherung die Schadensschilderung von dir und von dem geschädigten einfordern.
Da es sich hier um Tiere handelt, muss der Geschädigte automatisch 25% der Kosten selber tragen. Das ist die so genannte Tiergefahr.
Dann würde die Versicherung 75% der Kosten übernehmen und der andere!! Halter muss die 25% tragen. Nicht du! (das denken leider viele).
Aber dann gibt es noch Besonderheiten. Waren beide Hunde frei, muss der andere Halter 50% der TA kosten übernehmen, deine Versicherung würde die anderen 50% tragen.
War ein Hund an der Leine und der andere nicht, muss der angeleinte Hund (bzw dessen Versicherung) nur 25% tragen und der freie Hund 75% der TA kosten.
Sprich, kannst du beweisen, das dein Hund an der Leine war und der andere frei (oder der andere Halter schreibt es auch genau so in den Schadensbericht), bezahlt deine Versicherung nur 25% der entstandenen Kosten und der andere Halter 75%.
Sollte dich der andere Halter darauf hin verklagen (wir reden nur wegen dem Geld, nicht darüber das er dich beim OA meldet), geht deine Versicherung zur Not auch für dich vor Gericht. Sie werden aber vorher dem anderen HH mit seiner Forderung entgegen kommen. Du musst da in keinsterweise auch nur irgendwas bezahlen.
Allerdings kann die Versicherung dir daraufhin Auflagen erteilen, o der dich raus schmeißen. Wenn sie dir Auflagen erteilen, bedeutet das, sie kündigen dir und schicken dir einen angepassten Vertrag zu. In dem ist dann eingetragen, das dein Hund zb. immer nur an der Leine zu führen ist, oder auch evt einen Maulkorb tragen muss.
Die Auflagen werden allerdings normalerweise nicht nach dem ersten Vorfall verhängt.
Unterschreibst du diesen Vertrag und hältst dich nicht dran, ist dein Hund nicht mehr versichert.
So sieht die allgemeine Regelung zu diesem Thema aus. Allerdings kommt es leider immer darauf an, wen du als Schadensachbearbeiter da sitzen hast. Es kann sein, das derjenige anders vorgeht, es gibt sogar viele Sachbearbeiter die Hunde hassen, aber egal wie, DU musst den schaden nicht bezahlen. Das macht auf jeden Fall die Versicherung.