Wie gesagt, die ZO des VDH ist da sehr klar.
Es darf auch kein Verein ED 2 Hunde einsetzen, sondern eben nur unter gewissen Bedingungen. So verstehe ich die VDH ZO.
Auch die Verpaarung von ED 2 Hunden mit GF-Hunden ist laut VDH ZO mAn nicht erlaubt.
Die ZO dieses Vereins verstoesst an dieser Stelle ganz klar gegen die VDH ZO (mit den 3er Hunden auf jeden Fall, bei den 2er x GF ggf. Kommt glaub drauf an wie man dieses GF nun einstuft. Nimmt es - wie der Verein - als ED 1, dann sind diese Verpaarungen nicht erlaubt).
Also, ich verstehe es so, dass der Verband (VDH) die minimalen Anforderungen, an die sich gehalten werden muss, seitens der Vereine, vorgib.
Die Vereine aber auch strenger sein dürfen, aber nicht weicher. ist das richtig so?
Aber andererseits muss dem VDH doch die Zuchtordnung der einzelnen Vereine vorliegen und diese frei geben, oder nicht?
Oder könnte das an den Verbandsbestimmungen des Landes liegen, wo die Rasse ihren Sitz hat (ich weiß gerade nicht, wie man es richtig nennt)?
Kann denn, theoretisch, der Verein, der die Zuchtordnung für eine Rasse schreibt, sich an die Vorgaben seines Verbandes halten, diese wiedersprechen aber der Ordnung eines anderen Verbandes?
Springt bei so was dann der fci ein? Oder muss der Verein, in dessen Land die Zuchtordnung so nicht funktioniert, in den entsprechenden Punkten dann vom Rassestandard des zuchtgebenden Landes, abweichen?