Beiträge von Sventje

    Warum "darf" so was?

    Warum nicht? Wenn der Zwinger den geforderten Mindestanforderungen entspricht und die Hunde angemessene Zeit aus dem Zwinger dürfen ist es doch ok. Meldepflicht (zur Hundesteuer), mit der Pflicht zur Abmeldung bei Abgabe mit Angabe der neuen Besitzer haben wir doch schon, wenn auch nicht zentral für das ganze Bundesgebiet. Es hält sich nur nicht jeder dran.

    In der Regel ist es schon die Aufgabe der Tierschutzvereine. Das sind alles gemeinnützige Vereine mit entsprechenden Satzungen. Wollen sie nicht mehr gemeinnützig arbeiten müssen sie halt auf steuerermäßigende Spenden verzichten und sich anders finanzieren oder aufhören.

    Das bedeutet aber nicht dass sie über die Belastungsgrenze gehen sollen. Eigentlich auch gar nicht dürfen, irgendwann müssen sie nein sagen.

    edit: war Antwort auf Saschas Beitrag

    Das "dürfen" ist doch oft gar nicht das Problem. In vielen Fällen wäre es möglich die Genehmigung zu bekommen. Das Problem liegt wohl eher in der Gesellschaft. Sobald sich ein Hund in einem Tierheim befindet geht mit Bekanntwerden einer Euthanasie der Stress richtig los.

    Das will sich kein (oder nur selten ein) Verantwortlicher antun.

    Aha. Weil die Tierheime nicht mehr können? Voll sind? Die Tiere sich stapeln? Tiere dort sitzen, die eine Gefahr für andere Tiere und auch Menschen sind und es haufenweise gebissene Mitarbeiter gibt?

    Und was direkt soll dieser Brief an der Situation ändern?

    Ich würde wetten dass sich an den Problemen der Tierheime, vor allem dem Bestand an Dauersitzern weil gefährlichen Hunden , gar nichts bewegt. Die sind so oft aus Sicherstellungen und schlechter oder überforderter Haltung, daran ändert kein Gesetz etwas.

    edit: Helfstyna hat es so viel besser formuliert, genau so empfinde ich es auch.

    Ich hab zu der früheren Leitung uneres hiesigen Tierheims recht gute Beziehungen gehabt und kann mich gut erinnern dass sie in Einzelfällen gerne einen Hund euthanisiert hätten. Dabei handelte es sich einmal um einen Rottweilermix und einen Schäferhund.

    In beiden Fällen war die Gefährlichkeit der Hunde eine Zumutung für das Personal und die Isolation für die Tiere nicht tiergerecht. Erlaubtes Töten ging nicht weil es wahrscheinlich einen Aufruhr unter den spendenwilligen Mitgliedern gegeben hätte und das Geld immer dringend benötigt wird.