Beiträge von Sventje

    Ich hatte viele Jahre das Begehungsrecht in einem großen Jagdrevier in dem ziemlich zentral in der Mitte ein Schäferhundeverein seinen Platz hatte. Zumindest in der Zeit (wahrscheinlich war das eine Zeit in der der Großteil der hier aktiv mitschreibenden noch keinen Hundesport betrieben hat) waren nicht wenige dieser Hunde außerhalb des Platzes nicht gut kontrollierbar. Das wurde auch von den Hundeführern problemlos akzeptiert und die Hunde bekamen keinen Freilauf im Revier. Manche reagierten sehr heftig auch auf fremde Menschen und Hunde.

    Der war jedenfalls die letzten fünf Jahre aufgeschlossen, anhänglich und regelrecht fröhlich wie nie in seinem Leben - wäre also, hätte er wählen dürfen ,sehr viel lieber Einzelhund gewesen.

    Die Erfahrung habe ich bei mir auch schon gemacht.

    Irgendwann wurden aus drei Hunden nur noch einer und diese letzte Hündin hat sich ganz schnell so toll entwickelt. Jetzt lebt wieder ein (ziemlich alter) Zweithund hier und sie zieht sich wieder etwas zurück.

    Das ist jetzt kein neuer Begriff. Gibt es echt HH, die noch nie was davon gehört haben?

    Ich denke sogar eine ganze Menge. Hier herrscht unter Familienhundhaltern noch weitgehend die Meinung, dass sich überhaupt nur ein Hund gegen seinen Halter wenden kann, der schwer gestört ist oder mißhandelt wurde.

    Den Ausdruck hab ich auch erst im DF gelernt, obwohl ich als Jäger mit eigenem Revier viele Jahre Jagdgebrauchshunde geführt habe.

    Hast du das Elster Zertifikat? Dann mach die Erklärung doch über Elster und lass ausrechnen. Absenden musst du es dann immer noch nicht wenn du nicht möchtest. Vielleicht kommt bei Elster was anderes raus.

    Zeigt WISO die vorläufige Berechnung:? Dann könntest du mit dem Bescheid vom Vorjahr vergleichen.

    Für 2019 wird es langsam aber auch knapp. Du hast dir da lange Zeit gelassen.

    Bei uns hat sich wegen einem angesägten Sitz ein älterer Mitpächter die Hüfte gebrochen. Zum Glück war es kein Jagdgast. Keine Ahnung wie es in dem Fall mit der Haftung wäre.

    Ungut war die Zeit in der offensichtlich jemand bei uns im Revier gewildert hat. Abends und nachts im Revier unterwegs sein mit dem Wissen dass evtl. ein illegaler Schütze unterwegs ist, nicht rechtzeitig ausweichen kann und die Nerven verliert.

    Für den Grundversorgere isses doch egal, ob Du umziehst, oder kündigst, weil neuer Versorger. Der muß einfach nur taggenau abrechnen zum ... (Datum), und gut ist. Du brauchst theoretisch auch im Kündigungsschreiben keine Begründung anzugeben. "Hiermit kündige ich den Vertrag... fristgemäß mit der Vertragskontonbummer xy zum 31.1.2024. Mit freundlichen Grüßen Valez" und gut is. Die meisten haben ja wegen der so stark ansteigenden Strrompreise die Verträge auf "täglich kündbar" umgestellt. Das darf der Verbraucher auch gern nutzen.

    Aber halt nur wenn man nicht nur beim Grundversorger ist sondern in der Grundversorgung. Die Grundversorger bieten meistens unterschiedliche Tarife an mit unterschiedlichen Bedingungen.